Das Robert Koch-Institut reagiert auf die sich ausbreitende Mutation des Coronavirus mit einer differenzierten Liste der Risikogebiete. Seit dem 13. Januar listet das RKI nicht nur die als Corona-Risikogebiet ausgewiesenen Länder und Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 auf, sondern auch sogenannte Virusvarianten-Gebiete. Auch Hochinzidenzgebiete mit einer Inzidenz von über 200 sollen künftig unterschieden werden.
Das Robert Koch-Institut weist Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete künftig separat aus.
Die Liste der Risikogebiete des Robert Koch-Instituts gilt für Deutschland als offizielle Referenz zur Einstufung der Reiseländer, auch das Auswärtige Amt orientiert sich hinsichtlich seiner corona-bedingten Reisewarnungen an dieser Auflistung. Bislang wurde ein Land oder eine Region der Liste hinzugefügt, sobald seine Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritt. Dieses Vorgehen wird auch künftig fortgeführt, ab jetzt sollen jedoch zusätzlich „besondere Risikogebiete“ separat ausgewiesen werden. Den besonderen Status kann ein Corona-Risikogebiet aus zwei Gründen erhalten: Entweder es handelt sich um ein Virusvarianten-Gebiet oder um ein Hochinzidenzgebiet.
Was sind Virusvarianten-Gebiete?
Ein Land oder eine Region wird als Virusvarianten-Gebiet eingestuft, wenn vor Ort bestimmte Mutationsvarianten des Coronavirus verbreitet sind. Maßgeblich für die Ernennung sei laut RKI dabei, dass die entsprechende Mutation nicht gleichzeitig innerhalb Deutschlands verbreitet auftritt und dass sie wahrscheinlich ein besonderes Risiko darstellt. Dieses im Vergleich zum ursprünglichen Corona-Stamm erhöhte Risiko kann beispielsweise darin bestehen, dass die mutierte Variante leichter übertragbar ist, besonders schwere Krankheitsverläufe auslöst oder die Wirksamkeit einer Impfung beeinträchtigt. Die Liste der Virusvarianten-Gebiete wurde am 13. Januar erstmalig durch das RKI veröffentlicht und umfasst derzeit das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland – mit Ausnahme weniger Inseln und Überseegebiete – sowie Irland und Südafrika.
Was sind Hochinzidenzgebiete?
Sogenannte Hochinzidenzgebiete weisen eine besonders hohe Infektionsrate auf. Das RKI nennt bislang in seinen Erläuterungen keinen konkreten Schwellenwert, das Bundeskabinett beruft sich in den seit dem 14. Januar geltenden neuen Einreiseregeln jedoch auf einen Wert von 200 oder mehr. Eine konkrete Liste der Hochinzidenzgebiete wurde seitens des RKI ebenfalls bisher noch nicht veröffentlicht.
Bedeutung für verschärfte Einreiseregeln
Am 13. Januar hatte das Bundeskabinett strengere Einreiseregeln für Deutschland beschlossen, die am 14. Januar in Kraft traten. Demnach müssen Einreisende aus Ländern oder Regionen, in denen eine Mutation des Coronavirus verbreitet ist, sowie aus Gebieten mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 200 schon vor dem Boarding einen negativen Corona-Test vorweisen. Von Einreisenden aus regulären Risikogebieten ohne besonderen Status muss weiterhin bis spätestens 48 Stunden nach der Ankunft in Deutschland ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden. Der Test kann in diesem Fall vielerorts auch nach der Landung am Flughafen erfolgen. Es ist anzunehmen, dass die neue Differenzierung der Risikoliste des Robert Koch-Instituts in Zusammenhang mit den verschärften Einreiseregeln steht und deren Umsetzung erleichtern soll.
Die Liste der Risikogebiete sowie der Virusvarianten-Gebiete des RKI ist
hier einsehbar.