In Rumänien gelten gelockerte Corona-Schutzmaßnahmen sowie neue Einreisebedingungen.
Update vom 13. Dezember 2021, 8:24 Uhr
Zwischenzeitlich hat das Auswärtige Amt seinen Reisehinweis noch einmal angepasst. Grundsätzlich besteht für alle Reisenden eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Wenn die Einreise aus einem EU-Staat, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz erfolgt, kann die Quarantäne mittels Impf- oder Genesenennachweis über das digitale COVID-Zertifikat der EU umgangen werden. Bei Kindern zwischen zwölf und 16 Jahren sowie Personen aus grün oder gelb eingestuften Staaten reicht ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test aus. Für Einreisen aus allen weiteren Staaten gilt, dass neben einem Nachweis über eine vollständig erfolgte Impfung oder eine Genesung ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden muss. Sollte beim Aufenthalt in Rumänien eine COVID-19-Infektion entdeckt werden, müssen sich alle Reisenden unabhängig vom Impfstatus einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die nicht vorzeitig beendet werden kann.
Originalmeldung vom 10. Dezember 2021, 9:39 Uhr
Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Rumänien seit einigen Wochen stetig fällt, derzeit liegt sie bei 45, haben sich die Behörden zu dem Schritt der Lockerungen entschieden. Neben dem Ende der Ausgangssperre wurde außerdem die Abschaffung der Maskenpflicht im Freien verkündet. Zudem dürfen Geschäfte sowie die Gastronomie wieder bis 22 Uhr öffnen. Der Einlass in viele Einrichtungen ist nur mit einem 3G-Nachweis möglich, außerdem gelten überall Kapazitätsgrenzen sowie Abstandsregelungen. In geschlossenen öffentlichen Räumen muss darüber hinaus ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Die veränderten Maßnahmen sind seit dem 9. Dezember in Kraft.
Strengere Einreisebestimmungen für viele Staaten
Seit dem 10. Dezember gelten ferner neue Einreisebedingungen. So müssen alle Reisenden von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums seitdem einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht früher als 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Anschließend müssen sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die Isolationspflicht entfällt für vollständig Geimpfte und Genesene, die dies nachweisen können. Wer aus einem EWR-Staat, der als grüne oder gelbe Zone gekennzeichnet ist, einreist, muss ein Impf- oder Genesenenzertifikat vorlegen oder in den 72 Stunden vor der Einreise negativ auf COVID-19 getestet worden sein. Einreisen aus roten EWR-Staaten, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, sind mit einem Impf- oder Genesenennachweis möglich. Wer einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen kann, muss sich anschließend für zehn Tage isolieren. Reisende, die weder nachweislich geimpft, getestet oder genesen sind, müssen sich in eine 14-tägige, behördlich angeordnete Quarantäne begeben.
Einreiseverbote für einige afrikanische Länder
Personen aus Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika, die keine rumänische Aufenthaltsgenehmigung besitzen, dürfen aufgrund der Omikron-Variante nicht einreisen. Rumäninnen und Rumänen sowie Bürgerinnen und Bürger von Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz dürfen auch aus diesen Staaten einreisen. Sie müssen sich jedoch anschließend sofort einem Corona-Test unterziehen und sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Nach acht Tagen wird ein zweiter Test durchgeführt, ist dieser negativ, darf die Selbstisolation nach zehn Tagen beendet werden.