Schweden lockert Corona-Maßnahmen

Schweden hat mit Wirkung zum 15. Juli 2021 weitere Corona-Beschränkungen im Land gelockert. Im Rahmen des fünfstufigen Öffnungsplans geht das Land nun in Stufe drei über. Ab sofort entfällt die Begrenzung der Fahrgastzahlen im Fernverkehr mit Bussen und Bahnen, zudem müssen sich Geschäfte, Museen und andere Freizeitangebote hinsichtlich der maximalen Besucherzahl nicht mehr an Quadratmeterbestimmungen halten.
Seit dem 15. Juli 2021 darf der schwedische Fernverkehr wieder mit voller Kapazität betrieben werden. Die Regierung Schwedens weist jedoch auch weiter darauf hin, sorgsam und achtsam zu reisen. Bei Symptomen sind die Menschen angehalten, zu Hause zu bleiben und Fahrten nicht anzutreten. Hinsichtlich maximaler Kunden- und Besucheranzahl in Geschäften, Fitnessstudios, Museen, Vergnügungsparks und weiteren Freizeiteinrichtungen wurden ebenfalls Lockerungen erlassen. Künftig sind diese nicht mehr an Einschränkungen gebunden. Wer in einer Gruppe zu einer öffentlichen Veranstaltung wie einem Konzert oder Sportevent gehen möchte, darf dies künftig mit bis zu acht Personen. Bisher durften sich hierfür lediglich vier Personen zusammenfinden. Auch weiterhin muss zwischen einzelnen Gruppen ein Meter Abstand gewahrt werden. Diese Regelung gilt sowohl drinnen als auch draußen.
 
Weitere Schritte im September
 
Der vierte Schritt der Lockerungen ist für September 2021 geplant. Dieser kann jedoch nur erfolgen, sofern sich die Infektionszahlen und der Druck auf das Gesundheitssystem weiterhin auf niedrigem Niveau befinden und sich die Impfrate in Schweden erhöht. Dann ist es vorgesehen, dass eine Höchstpersonenzahl für Gruppen bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen gänzlich aufgehoben wird. Dies würde ab September auch für Restaurants gelten.
 
Einreise nach Schweden
 
Eine Reise aus Deutschland nach Schweden ist derzeit möglich. Wer in das skandinavische Land einreisen möchte, benötigt ein negatives COVID-19-Testergebnis, das bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein darf. Anerkannt werden PCR-, LAMP- oder Antigen-Tests. Die Vorlage des digitalen COVID-Zertifikats der Europäischen Union, das einen vollständigen Impfschutz oder den Genenesenstatus bestätigt, ist ebenfalls erlaubt.