Schweden verlängert Corona-Beschränkungen bis 17. Mai

Schweden hat die bestehenden Corona-Beschränkungen im Land ein weiteres Mal verlängert. Noch bis mindestens zum 17. Mai müssen sich die gastronomischen Betriebe im Land an abendliche Schließzeiten halten, außerdem bleibt die erlaubte Teilnehmerzahl von Versammlungen begrenzt. Auch die internationalen Reisebeschränkungen bleiben bestehen.
Wie Schwedens Ministerpräsident Stefan Löfven am 22. April bei einer Pressekonferenz bekanntgab, erlaubt die sich verschlechternde Infektionslage derzeit noch keine Aufhebung der geltenden Maßnahmen. Im internationalen Vergleich sind die Corona-Beschränkungen in Schweden weniger streng, das skandinavische Land entschied sich seit Pandemie-Beginn für einen Sonderweg ohne harten Lockdown. So sind Restaurants und Bars geöffnet, unterliegen jedoch noch bis mindestens Mitte Mai einer abendlichen Sperrstunde von 20:30 Uhr. Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen jedoch auch danach noch angeboten werden. Sportstätten und Schwimmbäder sind geschlossen, Wettbewerbe dürfen nur im Profi-Bereich stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren bleiben weiterhin geöffnet, müssen jedoch ihre Kundenzahl begrenzen und sich an Hygiene- und Abstandsregeln halten.
 
Veranstaltungen mit maximal acht Personen
 
Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen dürfen bis mindestens zum 17. Mai wie schon bisher mit höchstens acht Teilnehmern stattfinden. Die zuvor gehegten Hoffnungen von Konzertveranstaltern auf eine diesbezügliche Lockerung erfüllten sich damit nicht. Eine Ausnahme gilt für Bestattungen, diese dürfen mit bis zu 20 Trauergästen durchgeführt werden. Den einzelnen Gemeinden wird zudem die Befugnis zugestanden, bestimmte Orte mit einem Versammlungsverbot zu belegen. So sollen beispielsweise in Schweden übliche Feiern zur Walpurgisnacht am 30. April verhindert werden.
 
Reisebestimmungen bleiben bestehen
 
Zusätzlich zu den Restriktionen in Schweden bleiben auch die Ein- und Ausreisebeschränkungen bestehen. Bis zum 31. Mai dürfen die Bürger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz nur wesentliche Reisen unternehmen, Ausnahmen gelten beispielsweise für Diplomaten, Studenten und Reisende mit dringenden Familienangelegenheiten. Ausländern ist die Einreise nach Schweden jedoch gestattet. Sie müssen ab einem Alter von 18 Jahren einen maximal 48 Stunden alten, negativen Corona-Test vorweisen. Anerkannt werden dabei neben PCR- und LAMP- auch Antigentests.