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Schweiz: 3G-Regel für Innenbereiche ab 13. September

München, 10.09.2021 | 09:06 | rpr

In der Schweiz werden die Corona-Maßnahmen für das Betreten von zahlreichen Einrichtungen verschärft. Wie es in einer Mitteilung des Schweizer Bundesrates heißt, gilt mit Wirkung zum 13. September die 3G-Regel in Innenbereichen von gastronomischen Betrieben sowie weiteren Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus berät der Bundesrat über neue Einreisebestimmungen.


Schweiz Flagge Matterhorn
Ab dem 13. September wird in der Schweiz die 3G-Regel für Innenräume von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen eingeführt.
Mit der Einführung einer Zertifikatspflicht in Innenräumen von Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Indoor-Veranstaltungen reagiert der Schweizer Bundesrat auf eine weiterhin angespannte Corona-Lage in den Krankenhäusern. Die 3G-Regel wurde am vergangenen Mittwoch im Zuge einer Bundesrat-Sitzung in Bern beschlossen. Demnach müssen Besucher von Innenräumen der genannten Einrichtungen mit Wirkung zum 13. September einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis erbringen. Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren und soll vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet andauern. Wie es in der Mitteilung weiter heißt, kann diese Maßnahme im Falle einer sich entspannenden Lage in den Krankenhäusern vom Bundesrat vorzeitig aufgehoben werden.
 
Verschärfung der Einreisebestimmungen in Planung
 
Über die Einführung der Zertifikatspflicht hinaus plant der Bundesrat in Hinblick auf die anstehenden Herbstferien eine Verschärfung der Einreisebestimmungen in die Schweiz, die unabhängig des Reisetransportmittels greifen soll. Bislang stehen zwei Varianten zur Beratung aus, eine Entscheidung soll voraussichtlich am 17. September getroffen werden. Variante eins beruft sich auf eine Zweifach-Teststrategie für Nicht-Geimpfte und -Genesene: Neben der Vorlage eines negativen Corona-Tests bei Einreise soll nach vier bis spätestens sieben Tagen ein weiterer Test durchgeführt werden. Variante zwei sieht ebenfalls einen negativen Corona-Test bei Einreise vor; im Anschluss soll eine zehntägige Quarantäne folgen, welche nach Tag sieben durch einen weiteren negativen Test frühzeitig beendet werden kann. Zusätzlich ist in beiden Varianten eine Einreiseanmeldung durchzuführen. Geimpfte und Genesene sowie Personen unter 16 Jahren und Transitreisende sollen von der Test- und Quarantänepflicht befreit werden.
 
Aktuelle Bestimmungen zur Einreise in die Schweiz
 
Da Deutschland aktuell seitens des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit, kurz BAG, nicht als Risikogebiet eingestuft wird, gelten für Einreisende aus der Bundesrepublik keine Quarantäneauflagen. Nur Flugreisende ab 16 Jahren müssen vor Abflug eine elektronische Einreiseanmeldung ausfüllen und einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, unabhängig davon, ob sie aus einem Risikogebiet einreisen oder nicht. Geimpfte und Genesene sind hiervon ausgenommen.

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