Zwei deutsche Nachbarstaaten werden künftig als Corona-Hochrisikogebiete erklärt. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat Polen und die Schweiz mit Wirkung zum 5. Dezember heraufgestuft. Mit Mauritius trifft es zudem ein beliebtes Sonnenziel. Damit ist bei der Reiserückkehr nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung durchzuführen.
Die Schweiz und Polen gelten laut RKI ab dem 5. Dezember 2021 als Corona-Hochrisikogebiete.
Ab dem kommenden Sonntag um 0 Uhr gelten verschärfte Wiedereinreisebestimmungen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Polen, Mauritius und der Schweiz. So müssen alle Einreisenden aus Hochrisikogebieten die Einreiseanmeldung der Bundesrepublik durchführen. Dies kann auf einfachem Weg online auf der Website der Bundesregierung erfolgen. Wie bereits vor der Erklärung zum Hochrisikogebiet greift eine generelle Testpflicht für Ungeimpfte und Nicht-Genesene ab zwölf Jahren. Dafür zulässig sind negative und höchstens 72 Stunden alte PCR- oder 48 Stunden alte Antigen-Schnelltests, wobei Selbsttests nicht akzeptiert werden. Wer mit dem Flugzeug nach Deutschland einreist, muss das Testergebnis bereits vor Abflug nachweisen können. Zusätzlich müssen sich Rückkehrende unverzüglich in eine zehntägige häusliche Isolation begeben. Ungeimpfte haben dabei ab dem fünften Tag die Möglichkeit zur Freitestung. Vollständig Geimpfte sowie von COVID-19 Genesene unterliegen weder der Test- noch der Quarantänepflicht. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Nachweis.
Einreisebestimmungen für Polen
An den Einreisebestimmungen für Polen ändert sich mit der Heraufstufung zum Hochrisikogebiet nichts. Einreisende müssen vorab online ein Passenger Locator Form ausfüllen und bei der Ankunft einen negativen und maximal 48 Stunden alten PCR- oder Antigen-Schnelltest vorweisen. Liegt kein gültiges Testergebnis vor, greift eine Quarantänepflicht. Einmalig Geimpfte müssen nicht in Isolation. Gänzlich von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen sind zudem vollständig Geimpfte sowie Genesene.
Aktuelles zur Einreise in die Schweiz
Auch für Reisende in die Schweiz ändert sich an den Einreiseregelungen nach dem 5. Dezember nichts. Die Schweiz fordert ebenfalls das Ausfüllen eines Passenger Locator Form vor der Ankunft. Einreisende ab 16 Jahren, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen zudem ein negatives Testergebnis vorweisen. Schnelltests dürfen dabei bis zu 48 Stunden alt sein, PCR-Tests bis zu 72 Stunden. Am vierten bis siebten Tag nach der Ankunft in der Schweiz ist ein weiterer Test durchzuführen, dessen Ergebnis an den zuständigen Kanton zu übermitteln ist. Mit der Schweiz und Polen sind ab dem 5. Dezember fast alle der Nachbarstaaten Deutschlands zum Risikogebiet erklärt worden. Lediglich Dänemark, Frankreich und Luxemburg sind derzeit nicht auf der Risikoliste des RKI verzeichnet.
Einreise nach Mauritius
Für die Einreise nach Mauritius benötigen Reisende den Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder eine Genesung mit einmaliger Impfung. Zusätzlich vorzulegen sind ein negativer, höchstens 72 Stunden alter PCR-Test, ein Passenger Locator Form, eine Auslandskrankenversicherung, zwei Gesundheitserklärungen und ein Nachverfolgungsformular. Nach der Ankunft ist ein PCR-Test am Airport oder im Hotel durchzuführen, am fünften Tag nach der Einreise muss ein weiterer Test erfolgen. Wer nicht vollständig geimpft ist, muss nach der Einreise für 14 Tage in einem behördlich festgelegten Quarantänehotel in Isolation. Dies ist bereits vorab zu buchen und bei der Ankunft mit einer Reservierungsbestätigung und Bezahlung der Unterkunft zu belegen.