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Simbabwe: Victoriafälle öffnen für geimpfte Urlauber

München, 10.08.2021 | 09:42 | rpr

In Simbabwe ist eine der Hauptattraktionen des Landes wieder zugänglich. Wie Reise vor9 berichtet, stehen die Victoriafälle im Nordwesten des Landes für internationale Touristen wieder offen. Zutritt erhalten allerdings nur Besucher, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind.


Simbabwe-Victoriafaelle
In Simbabwe können vollständig geimpfte Reisende die Victoriafälle wieder besuchen.
Grund für eine Wiederöffnung der Victoriafälle ist das Voranschreiten der regionalen COVID-19-Impfkampagne. Wie die Tourismusministerin von Simbabwe, Monica Mutsvanga, erläutert, haben bereits mehr als 60 Prozent der Einwohner des Ortes Victoria Falls ihre Impfungen gegen das Coronavirus erhalten. Nun hat das Kabinett dem Antrag zugstimmt, vollständig geimpften Besuchern Eintritt zu den Wasserfällen zu gewähren. Das UNESCO-Weltnaturerbe erstreckt sich entlang des Flusses Sambesi und gilt als breitester Wasserfall der Welt. Sowohl von simbabwischer als auch sambischer Seite können die Victoriafälle erreicht werden.
 
Einreisebestimmungen für Simbabwe
 
Die Einreise nach Simbabwe über den Luftweg ist für Reisende aus Deutschland grundsätzlich möglich. Nach Informationen des Auswärtigen Amtes benötigen internationale Reisende für die Einreise einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test, zudem dürfen keine COVID-19-Symptome bestehen. Sollte kein negativer Testnachweis oder Symptome vorliegen, wird eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Über die Corona-Beschränkungen hinaus benötigen internationale Einreisende ein Einreisevisum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen. Dieses erhalten Reisende an den Flughäfen Harare und Victoria Falls. Die Einreise über den Landweg ist aktuell nicht möglich.
 
Simbabwe aktuell Hochrisikogebiet
 
Aus deutscher Sicht wurde das Land im zentralen Süden Afrikas am 1. August 2021 vom Virusvarianten- zum Hochrisikogebiet herabgestuft. Demnach müssen alle Reisenden nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung durchführen. Darüber hinaus sind Rückreisende ohne Impf- oder Genesungsnachweis vor Flugantritt dazu verpflichtet, einen negativen Corona-Test vorzulegen. Anschließend ist nach Rückkehr eine zehntätige Quarantäne einzuhalten, welche nach fünf Tagen durch einen weiteren negativen Test frühzeitig beendet werden darf. Vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte wie auch Genesene sind von der Isolation befreit.

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