Spanien erklärt Hamburg zum Risikogebiet - das müssen Urlauber jetzt beachten

Spanien hat das deutsche Bundesland Hamburg mit Wirkung zum 9. August wieder zum Corona-Risikogebiet erklärt. Damit greift für Personen, die direkt aus Hamburg nach Spanien einreisen, erneut die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests oder alternativen Nachweises. Aus allen anderen Bundesländern ist die Einreise nach Spanien weiterhin ohne Auflagen möglich, es muss nur ein digitales Formular ausgefüllt werden.
Spanien stuft, ebenso wie Deutschland, andere Länder und Regionen wöchentlich anhand der dort herrschenden Corona-Inzidenzwerte in verschiedene Risikokategorien ein. Seit Ende Juni stand keine deutsche Region mehr auf der spanischen Risikoliste, weshalb die Einreise in das südeuropäische Urlaubsland ohne die Vorlage eines Impfnachweises oder negativen Tests möglich war. Seit dem 9. August ist diese Freiheit für Reisende aus Hamburg vorerst vorbei: Wer direkt aus Hamburg nach Spanien reist oder sich in den letzten 14 Tagen in der Hansestadt aufgehalten hat, muss seit heute wieder einen Impf- oder Genesungsbescheid beziehungsweise einen höchstens 48 Stunden alten Antigen- oder einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen. Kinder unter zwölf Jahren sind jedoch auch weiterhin generell von der Test- und Nachweispflicht ausgenommen.
 
Hamburg in Liste „Orange“ des ECDC
 
Hamburg verzeichnet aktuell eine 14-Tage-Inzidenz von etwa 65, weshalb das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) das Bundesland nicht mehr mit der Farbe Grün markiert, sondern auf die orangefarbene Liste gesetzt hat. An dieser Einstufung orientieren sich auch die spanischen Behörden bei ihrer Vergabe der Risikokategorien. Die Aktualisierungen des ECDC erfolgen wöchentlich. Spanien selbst wird von der Institution aktuell fast vollständig in die höchste Warnstufe Dunkelrot eingeordnet.
 
Rückreise aus Spanien
 
Deutschland hat Spanien am 27. Juli zum Corona-Hochrisikogebiet erklärt. Rückreisende unterliegen deshalb einer Quarantänepflicht, welche von vollständig Geimpften und Genesenen jedoch durch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises umgangen werden kann. Alle anderen Ankommenden müssen sich in Deutschland für zehn Tage isolieren, ein vorzeitiges Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich.