Sri Lanka erlaubt Urlaub ab 21. Januar

Sri Lanka empfängt ab dem 21. Januar wieder internationale Touristen. Hierfür wird der internationale Flughafen in Colombo für Urlaubsverbindungen freigegeben. Für die Einreise ist keine Quarantäne vorgeschrieben, Sri Lanka gilt nicht als Corona-Risikogebiet.
Schon Anfang Dezember 2020 hatte die sri-lankische Tourismusbehörde in Aussicht gestellt, die Grenzen bald wieder für ausländische Urlauber zu öffnen. Zunächst war die Rede vom 1. Januar als Öffnungsdatum, nun verkündete der Tourismusminister Prasanna Ranatunga den 21. Januar als Startzeitpunkt. Damit findet die rund neun Monate lange Abschottung vom internationalen Tourismus in Sri Lanka ein Ende. Mit der Wiederöffnung sollen die durch Urlauber generierten Einnahmen im Land die Wirtschaft wieder stärken.
 
Keine Quarantäne bei der Einreise und Rückkehr
 
Für deutsche Urlauber wäre ab dem 21. Januar ein Sri Lanka-Urlaub ohne Quarantäne möglich. Da der Inselstaat aus Sicht des Robert Koch-Instituts nicht als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, fallen Reiserückkehrer in Deutschland nicht unter die Quarantänepflicht. Auch bei der Einreise in Sri Lanka ist keine Isolationszeit vorgeschrieben. Verlangt wird nach Angaben des sri-lankischen Gesundheitsministeriums jedoch ein negativer PCR-Test, der maximal 96 Stunden vor dem Boarding durchgeführt wurde. Zudem müssen online ein Visum beantragt und eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weiterhin wird eine Krankenversicherung gefordert, die auch COVID-19-Infektionen abdeckt, sowie die Buchungsbestätigung über einen Hotelaufenthalt während der ersten 14 Tage des Aufenthalts. Die Unterkunft muss durch die sri-lankischen Behörden mit dem „Safe & Secure“-Siegel zertifiziert sein.
 
Drei weitere PCR-Tests im Land
 
Zusätzlich zu dem bei Einreise vorgelegten negativen Testergebnis werden während des Aufenthaltes in Sri Lanka noch drei weitere Tests fällig, für die Urlauber selbst zahlen müssen. Der erste wird direkt bei der Ankunft im Hotel vorgenommen, nach fünf bis sieben Tagen erfolgt ein weiterer. PCR-Test Nummer drei ist nach zehn bis 14 Tagen vorgeschrieben, falls der Aufenthalt so lange dauert. Während der ersten zwei Wochen des Urlaubs ist die Bewegungsfreiheit der Urlauber eingeschränkt und sie dürfen nicht in Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung kommen.