Streiks in Italien: Bahn, Flug und ÖPNV betroffen

In Italien wird es vom 13. März bis zum 2. April zu punktuellen Streiks in mehreren Verkehrssektoren kommen. Betroffen sind zum einen die öffentlichen Verkehrsmittel in Mailand und in der Region Umbrien sowie die Regionalbahn Trenord in der Lombardei. Zum anderen werden die Flughäfen an zwei Tagen landesweit bestreikt.
Auch Italien bleibt von der aktuellen Streikwelle in Europa nicht verschont. Reisende müssen im März mit Einschränkungen im Nah- und Fernverkehr rechnen. In der Regel sind alle Streiktage im Voraus bekannt, sodass sich Urlauberinnen und Urlauber besser auf Ausfälle und Verspätungen einstellen können. Kurzfristige Streiks oder Demonstrationen können jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Wer im März nach Italien reist, sollte daher immer die gebuchten Verbindungen im Auge behalten.
 
Streiks im öffentlichen Nahverkehr und bei der Bahn
 
Der italienische Verkehrsbetrieb Trasporti Pubblici Luganesi SA (TPL) beginnt am 13. März mit einem Streik. Von der ganztägigen Arbeitsniederlegung ist nur die Region Umbrien betroffen, in der die TPL den größten Teil des öffentlichen Nahverkehrs betreibt. Am 19. März treten in der Lombardei die Beschäftigten der Regionalbahn Trenord in den Ausstand. Die angrenzenden Regionen Venetien und Piemont können ebenfalls betroffen sein. In Mailand streikt am 31. März auch das Verkehrsunternehmen ATM, sodass in der Stadt mit Ausfällen der Metros und der oberirdischen Bahnen gerechnet werden muss.
 
Zwei Streiktage auf italienischen Flughäfen
 
Am 17. März streiken die Beschäftigten der Flugzeugwartung sowie das Abfertigungs- und Sicherheitspersonal an den Flughäfen landesweit und ganztägig. Wann der Streik beginnt, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Gleiches gilt für die Intensität und Auswirkungen des Streiks. Am 2. April werden die Beschäftigten der ENAV, die die Flüge auf den Flughäfen koordinieren, von 13 bis 17 Uhr in den Streik ziehen. An beiden Tagen ist mit Einschränkungen in Form von Flugausfällen und Verspätungen zu rechnen. Betroffene Reisende sollten sich mit ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen.