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Südafrika und Namibia werden Virusvariantengebiete: Das müssen Reisende beachten

München, 26.11.2021 | 20:46 | soe

Südafrika gilt ab dem 28. November um 0 Uhr wieder als Virusvariantengebiet. Die Bundesregierung entschloss sich aufgrund der neu in dem Land auftretenden Cororona-Mutation B.1.1.529 zu dem Schritt, mit dem eine Einschränkung des Flugverkehrs sowie gesonderte Regeln für Einreisende einhergehen. Auch mehrere benachbarte afrikanische Staaten wie Lesotho, Eswatini, Namibia und Botsuana erhalten den Status von Mutationsgebieten.


Südafrika: Kapstadt Western Cape
Südafrika gilt ab dem 28. November um 0 Uhr wieder als Corona-Virusvariantengebiet.
Seit drei Monaten stand kein einziges Land der Erde mehr auf der Liste der Virusvariantengebiete des Robert Koch-Instituts: Nachdem zum 22. August 2021 Brasilien und Uruguay diesen Status verloren hatten, blieb die Zahl der Mutationsgebiete bei null. In der Nacht auf Sonntag wird sich dies jedoch ändern. Ab dem 28. November um 0 Uhr wird Südafrika erneut als Virusvariantengebiet eingestuft, nachdem dort das Grassieren einer neuen Mutante des Coronavirus bekannt geworden ist. Die von Experten als Variante B.1.1.529 benannte Mutation soll nicht nur ungewöhnlich ansteckend sein, sondern auch den Impfschutz leichter durchbrechen als bisherige Stämme des Coronavirus. Außer Südafrika gelten ab Sonntag auch Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe neu als Virusvariantengebiete. Das Bundesgesundheitsministerium weist jedoch laut RKI darauf hin, dass die zuständigen Gesundheitsämter bereits ab sofort für Einreisende aus den betroffenen Staaten eine Quarantäne sowie eine Untersuchung auf COVID-19 anordnen können.
 
Beförderungsverbot tritt in Kraft
 
Mit der Einstufung als Virusvariantengebiet gehen strengere Regeln für Einreisende aus Südafrika und den anderen genannten Staaten einher. So greift ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften. Sie dürfen nur noch deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie Personen mit gültigem Aufenthaltstitel von Südafrika und den weiteren betroffenen Ländern in die Bundesrepublik transportieren. Die Reisenden sind zum Ausfüllen einer digitalen Einreiseanmeldung verpflichtet, außerdem greift für sie ab einem Alter von zwölf Jahren die generelle Nachweispflicht. Sie verpflichtet alle Einreisenden aus dem Ausland, unabhängig von der Risikoeinstufung des Abreiselandes und vom Transportmittel, zur Vorlage einer Impf-, Genesungs- oder negativen Testbescheinigung. Zusätzlich kommt mit der Heraufstufung zum Mutationsgebiet eine vierzehntägige Quarantänepflicht hinzu. Demzufolge müssen sich alle Einreisenden für zwei Wochen isolieren, auch wenn sie genesen oder geimpft sind. Eine Möglichkeit des vorzeitigen Freitestens besteht nicht, solange Südafrika, Namibia und die weiteren Staaten als Virusvariantengebiete eingestuft bleiben.
 
Singapur ist kein Hochrisikogebiet mehr
 
Neben der Neueinstufung der acht afrikanischen Staaten als Virusvariantengebiete gibt es in dieser Woche keine neuen Hochrisikogebiete seitens des RKI. Es werden jedoch mehrere Länder von der Risikoliste gestrichen. So verlieren Brunei Darussalam, El Salvador, Nicaragua und Gabun den Hochrisikostatus. Auch der afrikanische Inselstaat São Tomé und Príncipe sowie St Kitts und Nevis in der Karibik gelten vom 28. November an nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiete. Ebenfalls von der Liste gestrichen wird Singapur, das im Rahmen einer Reiseblase vollständig geimpften Personen aus Deutschland unter bestimmten Bedingungen die Einreise gestattet.

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