Südafrika öffnet seine Landgrenzen. Zum 15. Februar wurden 20 Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten wieder passierbar gemacht. Diese waren seit dem 11. Januar teilweise geschlossen. Mehr als 30 weitere Grenzübergänge bleiben jedoch auch weiterhin gesperrt.
Südafrika öffnet seine Landgrenzen.
Die Grenze zu Botswana kann an den Grenzposten Kopfontein, Groblersbridge, Skilpadshek, und Ramathabama überquert werden. Nach Simbabwe kommen die Menschen nur via Beitbrigde. Die Grenze zu Mosambik ist in Lebombo und Kosibay passierbar. Die Einreise nach Lesotho ist in Maserubridge, Ficksburg, Van Rooyensgate, Quachasnek, Caledonspoort und Sanipass möglich. Nakop und Vioolsdrift sind die beiden Grenzübergänge, um nach auf dem Landweg nach Namibia einzureisen. Die Grenze nach Swasiland kann in Oshoek, Golela, Jeppes Reef, Mananga und Mahamba passiert werden. Personen, die auf dem Landweg nach Südafrika einreisen, müssen mit neuen Bestimmungen rechnen. Vorgeschrieben ist nun der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Einreise nach Südafrika aus Deutschland
Die Einreise aus Deutschland nach Südafrika, auch zu touristischen Zwecken, ist grundsätzlich erlaubt. Reisende müssen ebenfalls einen negativen Corona-Test vorzeigen, der bei Abflug maximal 72 Stunden her sein darf. Weiterhin muss vorab online ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden. Außerdem wird bei Ankunft in Südafrika ein Gesundheitsscreening durchgeführt. Der Nachweis eines negativen PCR-Tests wird auch bei einer geplanten Durchreise erforderlich.
Lage in Südafrika
Südafrika wurde am 13. Januar 2021 als Virusvarianten-Gebiet durch das Robert Koch-Institut eingestuft. Bei Rückreise aus Südafrika müssen deutsche Staatsbürger somit neben der bestehenden Anmeldepflicht und der grundsätzlichen Absolvierung einer Quarantäne nach Ankunft in Deutschland auch einen negativen Corona-Test mit sich führen. Dieser darf maximal 48 Stunden alt sein. Beförderer, wie unter anderem Fluggesellschaften, dürfen Personen ohne diesen Nachweis nicht mitnehmen. Die Regelung gilt für Reisende ab sechs Jahren. Für alle Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder gültigen Aufenthaltstitel herrscht ein Beförderungsverbot von Südafrika nach Deutschland.