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Testpflicht für alle Einreisenden ab 1. August

München, 29.07.2021 | 15:48 | soe

Die allgemeine Testpflicht für alle Einreisenden nach Deutschland ist zum 1. August in Kraft getreten. Damit muss seit letztem Sonntag jeder ab zwölf Jahren, der in die Bundesrepublik einreist, einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder ein Genesungszertifikat besitzen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Land die Einreise erfolgt und welches Transportmittel dafür genutzt wird.


Corona Antigen Schnelltest
Seit dem 1. August gilt für alle nach Deutschland Einreisenden eine Nachweispflicht.
Update vom 2. August 2021, 8:40 Uhr

Das Bundeskabinett hat noch am 30. Juli im Umlaufverfahren dem vom Gesundheitsministerium vorgelegten Verordnungsentwurf zugestimmt. Damit trat am Sonntag, 1. August, die neue allgemeine Testpflicht für Einreisende in Kraft. Sie greift für alle Personen ab zwölf Jahren, unabhängig von ihrem Abreiseland oder dem genutzten Transportmittel. Geimpfte und Genesene können alternativ einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Originalmeldung vom 29. Juli 2021, 15:48 Uhr


Das Entwurfpapier liegt nach Angaben des Redaktionsnetzwerk Deutschland der Deutschen Presseagentur vor und ist auf dem Stand vom Mittwochabend. Eine erste Vorabstimmung mit weiteren Ressorts hat das Gesundheitsministerium demnach bereits vorgenommen, weitere Beratungen über die Verordnung sollen jedoch noch folgen. Nach derzeitiger Fassung müssten ab dem 1. August alle Einreisenden ab sechs Jahren den Nachweis über einen aktuellen, negativen Coronatest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorweisen. Diese Vorgabe gilt aktuell bereits für alle Flugpassagiere und soll nun auch auf sämtliche anderen Transportmittel ausgedehnt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Abreiseland als Risikogebiet eingestuft wurde oder nicht. Einreisende aus Virusvariantengebieten sollen jedoch immer ein negatives Testresultat benötigen – auch, wenn sie genesen oder vollständig geimpft sind.
 
Verwirrung um Starttermin der Regelung
 
Ob der Entwurf in der derzeitigen Fassung tatsächlich beschlossen und zum 1. August in Kraft treten wird, ist derzeit noch offen. Zuletzt hatte sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am 28. Juli gegenüber der ARD zuversichtlich geäußert, dass schon ab kommendem Sonntag jeder Einreisende einen entsprechenden Nachweis vorzeigen müsse. Eine spätere Einführung der Testpflicht, die ursprünglich erst zum 11. September angedacht war, wäre angesichts der dann bereits abgelaufenen Sommerferien- und Hauptreisezeit nach Ansicht des CSU-Politikers „ein Witz gewesen“. Später am Tag wollte eine Regierungssprecherin den 1. August als Startdatum jedoch nicht bestätigen und verwies auf die noch laufenden Abstimmungen. Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums unter Jens Spahn (CDU) soll die Neuregelung nun offensichtlich doch binnen weniger Tage umgesetzt werden.
 
Stichprobenartige Kontrollen
 
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland weiter berichtet, sollen Flugreisende den Nachweis wie schon bisher bereits vor dem Abflug nach Deutschland vorweisen müssen. Diese Pflicht gilt künftig für alle Reisen mit einem Beförderungsunternehmen, bei Bahnfahrten nach Deutschland soll die Kontrolle allerdings auch noch während der Fahrt erfolgen können. Generell sind Einreisende gemäß dem Entwurf künftig verpflichtet, den Test-, Impf- oder Genesungsnachweis bei der Einreise mitzuführen. Die Behörden sollen diesen dann wenigstens stichprobenartig kontrollieren – ob dies auch Überprüfungen von Autofahrern an den Grenzübergängen beinhaltet, wurde noch nicht konkretisiert. Zweck der Maßnahme sei es laut dem Gesundheitsministerium, die weitere Eintragung von Infektionen aus dem Ausland zu verhindern und eine eventuelle neue Pandemiewelle möglichst weit zu verzögern.

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