Thailand: 3G-Regel in dunkelroten Zonen ab 1. Oktober

Thailand führt zum 1. Oktober die 3G-Regel in Provinzen der dunkelroten Zone ein. Wie das thailändische Nachrichtenportal The Thaiger berichtet, wird ab dann für den Besuch von Restaurants und Einkaufszentren ein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis benötigt. Kunden müssen den Nachweis darüber vor dem Betreten der Einrichtung in einer dafür vorgesehenen App hinterlegen.
Wie der thailändische Gesundheitsminister Suwannachai Wattanayingcharoenchai erläutert, soll mit Einführung der 3G-Regel öffentlichen Betrieben eine Wiederöffnung auch in Zeiten der Pandemie ermöglicht werden. Wer ab dem 1. Oktober Restaurants, Einkaufszentren, Friseurläden, Schönheitssalons oder Spa-Betriebe besuchen möchte, muss entweder ein Impfzertifikat über eine vollständige Corona-Immunisierung, einen Nachweis einer COVID-19-Genesung oder einen negativen Testnachweis erbringen. Bei letzterem werden maximal eine Woche alte Antigen-Schnelltests akzeptiert. Die Nachweise müssen im Anschluss in der Regierungs-App „Thai Save Thai“ hochgeladen und vor dem Betreten der Einrichtung vorgezeigt werden.
 
3G-Regel Teil eines Drei-Säulen-Plans
 
Laut Aussage des Gesundheitsministers stellt die Einführung der Nachweispflicht einen Teil eines Drei-Säulen-Plans für die Öffnung öffentlicher Betriebe dar. Diese umfassen die Vorgaben „COVID-freie Umgebung“, „COVID-freies Personal“ und „COVID-freie Kunden“, so das deutsch-thailändische Nachrichtenportal Der Farang. Neben den Kunden selbst müssen demnach auch Mitarbeiter künftig entweder vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein oder alle sieben Tage einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Darüber hinaus werden die Einrichtungen dazu aufgefordert, strenge Reinigungs- und Luftreinhaltungsprotokolle einzuhalten.

Lockerungen in dunkelroten Zonen
 
Nach einer strengen Lockdown-Phase traten in der vergangenen Woche in dunkelroten Zonen Thailands weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Gastronomische Betriebe und der Einzelhandel stehen seit dem 1. September wieder offen, auch wurde der inländische Flugverkehr in und aus diesen Provinzen wiederaufgenommen. Hierbei gilt, dass Flugreisende einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus vorlegen müssen.