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Thailand: Neue Corona-Beschränkungen ab 4. Januar

München, 04.01.2021 | 09:46 | cge

Im Kampf gegen das Coronavirus verschärft Thailand eine Reihe an Maßnahmen. Thailands Premierminister Prayut Chan-o-cha hat diese unter Berufung auf den geltenden Notstand verhängt, berichtet das Newsportal Farang. Die neuen Regeln gelten ab 4. Januar.


Palast in Bangkok
Thailand erlässt neue Beschränkungen.
Der verschärfte Maßnahmenkatalog umfasst Reisebeschränkungen, Schulschließungen und freiwilliges Arbeiten von Zuhause. Darüber hinaus gilt ein Verbot aller Aktivitäten, bei denen Menschenansammlungen zustandekommen können, sowie für den Alkoholausschank in Restaurants. Gelten sollen diese Beschränkungen vor allem in den 28 Provinzen, die zu „Roten Zonen“ erklärt wurden. Unter diesen sind neben der Hauptstadt Bangkok auch die Provinzen Tak, Nonthaburi und Ayutthaya.
 
Einschränkungen für Reisen und das öffentliche Leben

Menschen, die in diesen „Roten Zonen“ leben, sind angehalten, Reisepläne in Gebiete außerhalb ihrer Provinzen auszusetzen oder zu verschieben, wenn diese nicht unbedingt notwendig sind. Die Polizei vor Ort wird ein- und ausreisende Fahrzeuge kontrollieren. In den Restaurants gilt ein Verkaufs-und Konsumverbot von Alkohol, der Verzehr von Speisen ist jedoch gestattet. Alle Einkaufszentren, Geschäfte, Supermärkte und Gemeindezentren, Ausstellungszentren und Konferenzsäle dürfen unter Einhaltung strenger Richtlinien weiterhin öffnen. Gebäude, die eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit sich bringen, wie zum Beispiel Räume für Unterricht und Schulungen, dürfen nicht mehr genutzt werden. Alle Veranstaltungen, die zu Menschenansammlungen führen könnten, wie Konferenzen, Seminare und Bankette, sind in den Roten Zonen verboten. Ausgenommen sind nur Veranstaltungen, die durch offizielle Organisationen initiiert sind und durch die Behörden genehmigt wurden.

Reisen nach Thailand

Seit Mitte Dezember sind Reisen nach Thailand für deutsche Staatsangehörige wieder visumsfrei möglich, jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Einreisende müssen vorab eine Sondergenehmigung (Certificate of Entry) über die Website der zuständigen thailändischen Auslandvertretung beantragen. Beim Check-in ist laut thailändischer Botschaft in Berlin eine Kopie der Auslandskrankenversicherung vorzulegen, die eine Mindestsumme von 100.000 US-Dollar (rund 82.000 Euro) für eine mögliche Corona-Behandlung in Thailand abdeckt. Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung und ein ärztlicher Nachweis über ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis sind ebenfalls notwendig. Beide Dokumente müssen in englischer Sprache vorgelegt werden und dürfen bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Einreise in Thailand ist eine strenge 14-tägige Quarantäne Vorschrift, die auf eigene Kosten und in einem staatlich zugelassenen Quarantänehotel erfolgen muss. Zusätzlich ist die Durchführung mehrerer PCR-Tests vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt rät derzeit von Reisen nach Thailand ab.

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