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Thailand: Längere Öffnungszeiten für Nachtleben in Planung

München, 29.08.2022 | 10:24 | rpr

Thailand plant eine Verlängerung der Öffnungszeiten im Nachtleben. Wie die Bangkok Post berichtet, soll in einigen touristischen Regionen des Landes die Sperrstunde von Restaurants und Nachtlokalen von 2 Uhr auf 4 Uhr nachts ausgeweitet werden. Noch steht eine Genehmigung des Entwurfs aus, dieser muss zunächst der Corona-Behörde CCSA vorgelegt werden.


Bangkok Skyline
In Thailand ist die Verlängerung der Öffnungszeiten des Nachtlebens in Planung.
Aktuellen Plänen zufolge ist die Verlängerung der Sperrstunde im Nachtleben für ausgewählte touristische Gebieten vorgesehen. So stellt Thailands Tourismusminister Piphat Ratchakitprakarn die Khao Sang Road in Bangkoks Viertel Banglamphu als Pilotprojekt für die Verlängerung der Öffnungszeiten in Aussicht, weitere belebte Regionen Thailands sind ebenfalls im Gespräch. Eine offizielle Genehmigung des Entwurfs steht aktuell noch aus und soll hierfür bis spätestens September der Corona-Behörde Center for Covid-19 Situation Administration vorgelegt werden. Aktuell hoffe das Ministerium, dass die Erleichterung bis Oktober dieses Jahres zum Start der Hochsaison in Kraft trete.
 
Verlängerung der Sperrstunde in acht Tourismusgebieten
 
Laut aktuellen Plänen ist die Verlängerung der Sperrstunde für insgesamt acht Tourismusgebiete im Gespräch. Dazu zählen neben der Khao Sang Road in Thailands Hauptstadt Bangkok weitere wichtige touristische Zentren in Chiang Mai, Pattaya, Hua Hin und Phang-nga. Ebenso ist die Verschiebung der Sperrstunde von 2 Uhr auf 4 Uhr nachts auch für die bei Urlauberinnen und Urlaubern beliebten Inseln Phuket, Krabi sowie Koh Samui in Planung.
 
Aktuelle Corona-Einreisebestimmungen für Thailand
 
Am 1. Juli dieses Jahres ist für die Einreise nach Thailand die Anmeldepflicht über die Anwendung Thailand-Pass aufgehoben worden. Reisende unterliegen jedoch weiterhin einer Corona-Nachweispflicht: Demnach ist Reisenden mit vollständigem Impfschutz die Einreise gegen Vorlage eines Impfzertifikats gestattet. Urlauberinnen und Urlauber ohne oder mit nicht vollständigem Impfschutz müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, dessen Probeentnahme nicht länger als 72 Stunden vor Abflug zurückliegt.

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