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Spanien: Valencia führt Touristensteuer ein

München, 23.01.2023 | 12:36 | lvo

In der spanischen Region Valencia wird eine Touristensteuer eingeführt. Nach einem Bericht des Nachrichtenportals Fvw wird die Abgabe voraussichtlich ab Ende des Jahres 2023 zu entrichten sein. Die Höhe ist abhängig von der von Reisenden gewählten Unterkunft. Einige Personengruppen sollen jedoch auch von der Touristengebühr befreit sein.


Spanien: Valencia Ciutat de les Arts i les Ciències
In der spanischen Region Valencia wird ab Ende 2023 eine Touristensteuer fällig.
Urlauberinnen und Urlauber in Valencia müssen ab dem Ende des laufenden Jahres eine Touristensteuer entrichten. Diese wird für alle Personen fällig, die in der spanischen Mittelmeerregion übernachten möchten. Die Kosten richten sich dabei nach der gewählten Unterkunft. Für hochklassige Hotels ist beispielsweise ein höherer Preis zu entrichten als für Mietunterkünfte. Die Preisspanne liegt demnach zwischen 50 Cent und maximal zwei Euro pro Nacht und Person. Die Bettensteuer ist in der gesamten Region Valencia inklusive der gleichnamigen Hauptstadt fällig. Ein genaues Einführungsdatum ist bislang nicht bekannt.
 
Ausnahmen von der Touristenabgabe in Valencia
 
Die geplante Tourismusgebühr ist von allen in Valencia übernachtenden Reisenden zu zahlen. Nichtsdestotrotz sind bestimmte Personengruppen davon ausgenommen. So müssen beispielsweise Kinder unter 16 Jahren nicht zahlen. Nicht inbegriffen sind zudem Reisende, die sich aus gesundheitlichen Gründen in der Region aufhalten. Auch geflüchtete Menschen, die sich aufgrund eines Krieges oder ähnlichen Konflikts in Valencia aufhalten, sind von der Gebühr befreit.
 
Touristengebühr in Spanien
 
Die Einnahmen aus der Tourismussteuer sollen in nachhaltige touristische Entwicklung investiert werden. Es wird mit einem jährlichen Plus von 30 Millionen Euro durch die Gebühr gerechnet. Valencia ist nicht die erste Region, die eine derartige Bettensteuer von Touristinnen und Touristen verlangt. Auf den Balearen-Inseln Ibiza, Mallorca und Menorca ist die Übernachtungssteuer bereits seit 2016 fällig. Auch hier ist die Höhe der Abgabe abhängig von der gewählten Unterkunft. In Katalonien, wo sie bereits seit 2012 zu entrichten ist, variiert der Preis zusätzlich zur Unterkunftsart je nachdem, ob Reisende in der Stadt Barcelona oder außerhalb unterkommen.

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