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Türkei: 3G-Regel für öffentliche Transportmittel ab 6. September

München, 06.09.2021 | 09:57 | soe

Die Türkei hat zum 6. September die Corona-Maßnahmen im öffentlichen Leben verschärft. Seither dürfen öffentliche Transportmittel nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel genutzt werden, Passagiere benötigen also eine vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen PCR-Test. Gleiches gilt auch für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, in denen heute wieder der Unterricht beginnt.


Türkei: Bodrum
Die Türkei fordert ab dem 6. September für die Nutzung öffentlicher Transportmittel einen 3G-Nachweis.
Pünktlich zum Unterrichtsbeginn der Grund- und Sekundarschulen müssen sich die Menschen in der Türkei im Alltag an striktere Regeln halten. Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für das Land informiert, muss zur Nutzung von Bussen, Zügen und Inlandsflügen seit dem 6. September grundsätzlich ein Nachweis gemäß der 3G-Regel erbracht werden. Hierfür ist entweder ein vollständiger Corona-Impfschutz, die Genesung von einer COVID-19-Infektion oder ein negativer PCR-Test notwendig. Überprüft wird das jeweilige Zertifikat über den „HES-Code“, welcher auch Touristen bei der Einreise auf ihrem Smartphone ausgestellt wird.
 
Nachweispflicht für öffentliche Einrichtungen
 
Nicht nur für öffentliche Verkehrsmittel, auch für den Zutritt zu Einrichtungen wie Schulen und Behörden sowie für offizielle Veranstaltungen gilt in der Türkei ab sofort die 3G-Regel. Auch der Besuch von Kinos und Konzerten unterliegt nun der Nachweispflicht. Mit der Maßnahme will die türkische Regierung den Druck auf Impfverweigerer erhöhen. Nach Aussage des Gesundheitsministers Dr. Fahrettin Koca verfügen 81 Prozent der derzeit aktiven Infektionsfälle über keinen vollständigen Impfschutz, unter den Krankenhauspatienten mit COVID-19-Erkrankung sind es rund 90 Prozent.
 
Einreise in die Türkei
 
Reisende aus Deutschland müssen ab einem Alter von sechs Jahren ebenfalls eine Nachweispflicht erfüllen, wenn sie in die Türkei einreisen möchten. Gefordert werden hierfür ein Impf- oder Genesungszertifikat oder ein negatives Corona-Testergebnis. PCR-Tests dürfen dabei nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Schnelltests maximal 48 Stunden alt sein. Zusätzlich müssen Flugpassagiere binnen 72 Stunden vor der Ankunft ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen, das den für die Einreise nötigen HES-Code erzeugt.

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