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Türkei wird Hochrisikogebiet: Das müssen Urlauber jetzt beachten

München, 13.08.2021 | 17:08 | soe

Das Robert Koch-Institut hat die Türkei mit Wirkung zum 17. August erneut zum Corona-Hochrisikogebiet erklärt. Für Urlauber treten damit bei ihrer Rückkehr wieder verschiedene Verpflichtungen in Kraft, darunter das Ausfüllen einer digitalen Einreiseerklärung sowie eine zehntägige Quarantänepflicht für Ungeimpfte. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Verkürzung durch ein negatives Testergebnis.


Flagge Türkei
Die Türkei gilt ab dem 17. August wieder als Corona-Hochrisikogebiet.
Zwar hat sich der Anstieg der Corona-Infektionszahlen in der Türkei verlangsamt, das erreichte Niveau mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 203,6 (Stand zum 13. August) reichte jedoch aus, um das beliebte Urlaubsland wieder auf die Risikoliste des RKI zu setzen. Seit dem 1. August benennt die Institution keine einfachen Risikogebiete mehr, sondern nur noch Länder und Regionen mit besonders hoher Inzidenzrate oder besorgniserregender Virusmutation. Mit der neuen Einstufung tritt auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Türkei in Kraft, zudem müssen Urlauber nun neue Vorgaben beachten. Während die restlichen Aktualisierungen des RKI bereits in der Nacht zum 15. August gültig werden, wird der Türkei aufgrund des aktuell sehr hohen Urlauberaufkommens eine zwei Tage längere Frist zur Vorbereitung gewährt.

Quarantänepflicht für Ungeimpfte
 
Mit dem Status eines Hochrisikogebiets für das Reiseland geht eine Quarantänepflicht bei der Rückkehr nach Deutschland einher. Reisende mit vollständigem Corona-Impfschutz oder einer überstandenen Infektion können diese jedoch durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises direkt bei der Einreise umgehen. Alle anderen Personen, auch Kinder, müssen sich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben. Für Kinder unter zwölf Jahren endet diese nach fünf Tagen automatisch, ältere Personen benötigen für die vorzeitige Beendigung ein negatives Testergebnis. Zudem müssen aus der Türkei nach Deutschland Einreisende nun wieder eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. An der Testpflicht ändert sich durch den neuen Risikostatus nichts, seit dem 1. August müssen ohnehin alle aus dem Ausland nach Deutschland reisenden Personen ab zwölf Jahren einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen.
 
Einreise in die Türkei
 
Die Türkei erlaubt die Einreise aus Deutschland unter einer der folgenden Voraussetzungen: Entweder der Ankommende ab sechs Jahren kann die Genesung von einer COVID-19-Infektion nachweisen, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung erbringen. Alternativ wird auch ein negatives Corona-Testergebnis anerkannt, dabei darf ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden und ein Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden alt sein. Kinder unter sechs Jahren können ohne Auflagen einreisen.

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