Türkei kein Hochrisikogebiet mehr: Urlaub ohne Quarantäne möglich

Die Türkei gilt ab dem 6. Juni um 0 Uhr nicht mehr als Corona-Hochinzidenzgebiet. Fortan wird das beliebte Urlaubsland vom Robert Koch-Institut als einfaches Risikogebiet ohne Sonderstatus geführt, womit die Bedingungen für Reiserückkehrer wesentlich erleichtert werden. Wer einen negativen Corona-Test, alternativ einen gültigen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen kann, ist von der Quarantäne bei der Rückreise nach Deutschland befreit.
Mit der Neueinstufung wird ein Türkei-Urlaub für deutsche Reisende wieder wesentlich einfacher möglich. Gemäß der neuen Corona-Einreiseverordnung müssen Rückkehrer aus einfachen Risikogebieten, zu denen ab Sonntag auf die Türkei zählt, nicht mehr zwingend in Quarantäne. Voraussetzung für das Umgehen der Isolation ein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfbescheinigung oder eine Genesung von einer Corona-Infektion, die Einreisende binnen 48 Stunden nach der Ankunft in Deutschland über das Einreiseportal hochladen müssen. Zusätzlich ist eine digitale Einreiseanmeldung durchzuführen.
 
Einreise in die Türkei
 
Auch bei Einreise in die Türkei aus Deutschland besteht keine Quarantänepflicht. Erst zum 1. Juni hat das Land am Bosporus die Einreisebedingungen noch einmal gelockert und gestattet nun auch negative Antigen-Schnelltestergebnisse für den Grenzübertritt. Bisher waren dafür nur die meist teureren und langwierigeren PCR-Tests akzeptiert worden. Der negative Antigen-Test darf bei Ankunft in der Türkei maximal 48 Stunden alt sein. Wer sich doch für einen PCR-Test entscheidet, darf die Proben höchstens 72 Stunden vor der Einreise entnehmen lassen. Darüber hinaus müssen alle Flugpassagiere ab sechs Jahren binnen 72 Stunden vor dem Reiseantritt eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
 
Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
 
Wer gegen das Coronavirus geimpft oder von ihm genesen ist, profitiert in der Türkei von erleichterten Einreisebedingungen. Kann eine maximal sechs Monate zurückliegende Corona-Infektion mit einem Attest nachgewiesen werden, muss bei der Einreise kein zusätzlicher PCR- oder Antigen-Schnelltest vorliegen. Gleiches gilt für Personen, die vor mindestens zwei Wochen ihre finale Impfdosis erhalten haben und dies dokumentarisch belegen können. Seit Ende April sinken die Corona-Infektionszahlen in der Türkei stetig, deshalb wurde die nächtliche Ausgangssperre zum 1. Juni weiter gelockert. Ausländische Touristen müssen sich an die Ausgangsbeschränkungen jedoch ohnehin nicht halten und dürfen sich auch während der Sperrzeiten frei bewegen.
 
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