Die Türkei hat den knapp dreiwöchigen Corona-Lockdown am 17. Mai um 5 Uhr beendet. Ab heute treten schrittweise mehrere Lockerungen im Land in Kraft, nachdem die Infektionszahlen stark gesunken sind. Zunächst wird das Reisen zwischen den Regionen wieder erlaubt und Geschäfte dürfen mit eingeschränkten Öffnungszeiten Kunden empfangen.
In der Türkei treten mit dem Ende des Lockdowns am 17. Mai mehrere Lockerungen in Kraft.
Mit dem Ende des strengen Lockdowns, der einen Teil des Fastenmonats Ramadan sowie das mehrtägige Eid-Fest an dessen Ende umfasste, wird auch die Ausgangssperre in der Türkei wieder gelockert. Sie gilt nun an Wochentagen nur noch zwischen 21 und 5 Uhr, zudem jeweils über das ganze Wochenende. Ausländische Touristen müssen sich jedoch, wie auch während des Lockdowns, nicht an die Ausgangssperre halten. Restaurants und Cafés dürfen nun unter der Woche zwischen 7 und 20 Uhr neben Lieferdiensten auch wieder Speisen zum Mitnehmen anbieten, an den Wochenenden sind Lieferdienste zwischen 7 Uhr und Mitternacht gestattet. Einkaufszentren in der Türkei sind von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 20 Uhr geöffnet, an Wochenenden müssen sie weiterhin schließen.
Überregionale Reisen wieder erlaubt
Das Reisen zwischen den türkischen Regionen ist außerhalb der Sperrstunde wieder gestattet. Dafür dürfen die Bürger Busse, Bahnen oder Flugzeuge nutzen, für Fahrten mit Privatfahrzeugen benötigen sie weiterhin eine Sondergenehmigung. Für Senioren über 65, die bereits beide Impfdosen erhalten haben, gelten nun keine Ausgangsbeschränkungen mehr, ebenso wenig für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Weitere Lockerungsschritte werden ab dem 1. Juni erwartet.
Einreise in die Türkei
Die Türkei erlaubt touristische Einreisen. Reisende ab sechs Jahren müssen binnen 72 Stunden vor der Ankunft ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen, woraufhin sie einen HES-Code erhalten. Zudem wird, ebenfalls ab einem Alter von sechs Jahren, ein maximal 72 Stunden alter und negativer PCR-Test gefordert, der bei Flugreisen bereits beim Check-in vorgelegt werden muss. Das Land wird vom Robert Koch-Institut derzeit noch als Hochinzidenzgebiet eingestuft, für Reiserückkehrer können deshalb in Deutschland Test- und Quarantänepflichten greifen. Darüber hinaus verpflichtet auch die Türkei selbst alle nach Deutschland Reisenden ab sechs Jahren zu einem PCR-Test, der bei der Ausreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.