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Tunesien erlaubt Einreise für Ungeimpfte

München, 14.02.2022 | 10:35 | soe

Tunesien hat die Einreisebestimmungen für Urlauberinnen und Urlauber wieder gelockert. Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, muss ab sofort keinen zusätzlichen Test mehr für die Einreise vorzeigen. Außerdem dürfen nun auch Personen ohne Impfung oder mit noch nicht vollständigem Corona-Impfschutz ins Land kommen, unterliegen allerdings dabei einer Testpflicht.


Tunesien: Djerba Strand
Tunesien hat das Einreiseverbot für ungeimpfte Ausländer und Ausländerinnen aufgehoben.
Bislang hatte Tunesien ein Einreiseverbot für ungeimpfte Ausländer und Ausländerinnen ohne Wohnsitz im Land verhängt, dieses gilt fortan nicht mehr. Laut der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes können Personen ohne oder mit nicht vollständigem Impfschutz wieder in das nordafrikanische Urlaubsland einreisen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dabei werden höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests sowie maximal 24 Stunden alte Antigentests akzeptiert. Die Testnachweise müssen auf Englisch oder Französisch ausgestellt sein und ausgedruckt vorgelegt werden.
 
Testpflicht für Geimpfte entfällt
 
Auch vollständig Geimpfte profitieren ab sofort von gelockerten Einreisebestimmungen. Sie müssen von nun an nur noch ein von den Behörden ihres Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Dabei wird der Impfschutz als vollständig angesehen, wenn die Reisenden mindestens 14 Tage vor der Einreise das Grundimpfschema mit zwei Impfdosen abgeschlossen haben, bei dem Vakzin von Johnson & Johnson gilt eine Frist von 28 Tagen nach der Einmaldosis. Die bisher herrschende zusätzliche Testpflicht entfällt bei Vorlage eines Impfnachweises, es kann allerdings bei der Ankunft zu stichprobenartigen Antigentests kommen.
 
Ausgangssperre aufgehoben
 
Die bisherige nächtliche Ausgangssperre in Tunesien wurde zum 10. Februar aufgehoben, öffentliche Versammlungen dürfen jedoch nach wie vor nicht stattfinden. Für den Zugang zu Restaurants, öffentlichen Gebäuden und Flughäfen wird laut Auswärtigem Amt ein Gesundheitspass verlangt. Im Ausland geimpfte Personen können hierfür ein Ausweisdokument und einen Impfpass vorzeigen.

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