Hotels in Mecklenburg-Vorpommern bleiben geschlossen

An Weihnachten und Silvester bleiben Hotels und Ferienhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. Dies gab die Ministerpräsidentin des norddeutschen Bundeslandes Manuela Schwesig in der vergangenen Woche bekannt. Mit dieser verschärften Regel dürfen auch keine angereisten Familienmitglieder über die Feiertage in Hotels übernachten.
Ursprünglich war für die Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar eine Ausnahme geplant. Diese sah vor, dass Mitglieder der Kernfamilie, wie Kinder oder Eltern, in diesem Zeitraum für maximal drei Tage in einem Hotel übernachten dürfen. Familienbesuche mit Übernachtungen in Häusern und Wohnungen von Familienmitgliedern sind jedoch weiterhin erlaubt.
 
Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 6. Dezember noch unter 50 lag, verzeichnet das Bundesland im Norden aktuell immer mehr Infektionen mit COVID-19. In den vergangenen Tagen wurden Höchstwerte an Neuinfektionen gemeldet. Die derzeitige 7-Tage-Inzidenz liegt bei 90.
 
Strengere Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Bereits vor dem Beschluss des bundesweiten Lockdowns am Sonntag hatte sich die Regierungschefin Mecklenburg-Vorpommerns für härtere Corona-Schutzmaßnahmen ausgesprochen. Schon ab Montag gelten in Mecklenburg-Vorpommern weitere Regeln für Schulen sowie zu Testverfahren in Alten- und Pflegeheimen. In den Großstädten Schwerin und Rostock gibt es darüber hinaus schärfere Maßnahmen zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung in den Innenstädten. Die Hansestadt Rostock hat das Maske-Tragen von Montag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr in der Fußgängerzone rund um die Kröpeliner Straße veranlasst, in Schwerin gilt dieses Gebot in der kompletten Innenstadt zwischen 6 und 22 Uhr.
 
Weitere Bundesländer verbieten Hotelübernachtungen

Neben Mecklenburg-Vorpommern greifen auch andere Bundesländer zu verschärften Maßnahmen hinsichtlich der Öffnung von Hotels während der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel. Auch im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein sind Hotelübernachtungen untersagt. Diese Regelung gilt ebenso für Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Die aktuellen Maßnahmen zur Schließung von Hotels und Ferienhäusern sind bis zum 10. Januar 2021 gültig.