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Wien verlängert Lockdown bis 2. Mai

München, 13.04.2021 | 09:15 | rpr

In Österreichs östlichen Bundesländern Wien und Niederösterreich wird der bis vorerst 18. April angedachte Lockdown um zwei weitere Wochen bis zum 2. Mai verlängert. Das gaben die Länderchefin Niederösterreichs Johanna Mikl-Leitner und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig am Montagabend bekannt. Das Burgenland, welches sich aktuell ebenfalls im Lockdown befindet, will seine Entscheidung über eine Verlängerung am 14. April treffen.
 


Wien
In Wien und Niederösterreich wird der Lockdown bis zum 2. Mai verlängert.
Der seit Ostern andauernde Lockdown in den östlichen Regionen Österreichs war vorerst bis zum 18. April angedacht. Um die Kapazitäten der Intensivbetten in den Krankenhäusern zu sichern, reagieren die Länderchefs Niederösterreichs und Wiens erneut auf eine weiterhin angespannte Lage. Demzufolge bleiben Geschäfte des nicht-lebensnotwendigen Bedarfs bis mindestens 2. Mai geschlossen, auch die ganztätige Ausgangsbeschränkung hält weiterhin an. Einwohner der betroffenen Regionen dürfen ihre Wohnungen und Häuser demnach nur mit triftigem Grund verlassen. Der Präsenzunterricht an Schulen soll allerdings bereits am 26. April fortgesetzt werden.
 
Corona-Bestimmungen in weiteren Teilen Österreichs
 
Aktuell sind Wien, Niederösterreich und das Burgenland die einzigen Bundesländer Österreichs, die sich in einem Lockdown befinden. Dennoch gelten auch in den sechs weiteren Regionen des Landes spezifische Corona-Beschränkungen. Eine davon ist eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 6 Uhr. Weiterhin sind gastronomische Betriebe weitestgehend geschlossen, eine Ausnahme bildet das Bundesland Vorarlberg. Mittels negativem Corona-Test sowie einer vorherigen Registrierung dürfen Gäste in Innen- sowie Außenbereichen bewirtet werden.
 
Aktuelle Einreisebestimmungen nach Österreich
 
Die Einreise nach Österreich ist aktuell nur unter Auflage bestimmter Einreisbestimmungen möglich. Demzufolge muss vor Abreise eine Einreiseanmeldung durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht für Einreisende aus Risikogebieten eine Corona-Testpflicht. Der Test muss dabei entweder maximal 72 Stunden vor Einreise oder spätestens 24 Stunden danach erfolgen. Darüber hinaus ist für Reisende aus Risikogebieten bis mindestens 31. Mai 2021 eine zehntägige verpflichtende Quarantäne vorgesehen. Diese kann ab dem fünften Tag durch einen weiteren Corona-Test frühzeitig beendet werden. Für die Bundesländer Wien, Burgenland, Salzburg, Kärnten, Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich wurde die Pflichtquarantäne vorerst auf 14 Tage ausgeweitet. Hier ist nach dem zehnten Tag eine Freitestung möglich.

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