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Ab 8. November beachten: Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland

München, 06.11.2020 | 16:38 | lvo

Am kommenden Sonntag tritt die neue Muster-Quarantäneverordnung der Bundesregierung in Kraft. Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich in Deutschland einer Quarantäne unterziehen. Dies soll über eine digitale Einreiseanmeldung kontrolliert werden.


Quarantäne
Die neue Quarantäneverordnung tritt am 8. November in Kraft.
Wer ab Sonntag aus einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region nach Hause zurückkommt, muss sich zunächst zehn Tage lang selbst isolieren. Betroffen sind davon nur Risikogebiete im Ausland, innerdeutsche Gebiete sind ausgenommen. Die Quarantäne kann erst ab dem fünften Tag durch einen negativen COVID-19-Test verkürzt werden. Unabhängig vom Ergebnis muss das Gesundheitsamt über die Durchführung eines Tests informiert werden. Treten binnen zehn Tagen nach einem negativen Test Symptome auf, ist ein zweiter durchzuführen.

In jedem Fall müssen sich Reiserückkehrer ab dem 8. November vor der Heimkehr online registrieren. Dazu hat der Bund die digitale Einreiseanmeldung eingeführt, die sowohl Flugreisende als auch Individualtouristen, die auf dem Landweg nach Deutschland zurückkommen, ausführen müssen. Auf diese Daten können die zuständigen Gesundheitsämter dann direkt zugreifen. Zweimal wurde die neue Regelung verschoben. Ursprünglich war der Start für den 1. Oktober geplant, wurde dann auf den 15. Oktober verschoben und kurz darauf auf den 8. November.

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