Ganz Italien ist ab heute weiße Zone

Keine Ausgangssperre, keine Maskenpflicht im Freien: Seit heute gilt ganz Italien nach Aussage von Gesundheitsminister Roberto Speranza als weiße Zone. Mit dem Aostatal wurde auch die letzte italienische Provinz von den Behörden in die niedrigste Corona-Risikokategorie eingeordnet. Damit entfällt auch die dort zuletzt noch herrschende nächtliche Ausgangssperre, zudem wird in Italien überall die generelle Maskenpflicht im Freien abgeschafft.
Bis auf das im Nordwesten Italiens gelegene Aostatal wurden alle Regionen bereits zuvor als weiße Zonen eingestuft, womit dort nur noch geringe Einschränkungen des öffentlichen Lebens herrschen. Nun kommt auch die kleine Bergregion hinzu und wird von der Ausgangssperre befreit, die zuletzt noch zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens griff. Zudem gibt es ab heute im ganzen Land keine generelle Maskenpflicht unter freiem Himmel mehr.
 
Generelle Maskenpflicht in Italien endet
 
Zum 28. Juni haben die italienischen Behörden die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Freien abgeschafft, wenn der Mindestabstand gewahrt werden kann. Dies bedeutet für Einwohner und Urlauber angesichts hochsommerlicher Temperaturen eine große Erleichterung. In öffentlich zugänglichen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Maskenpflicht jedoch weiterhin. Für Gastronomie-Lokale wird vorerst die Regelung fortgeführt, dass die Gäste ihre Maske am eigenen Platz abnehmen dürfen.
 
Italien ist kein Corona-Risikogebiet
 
Aus deutscher Sicht wird Italien seit dem 6. Juni nicht mehr als Corona-Risikogebiet eingestuft, Urlauber unterliegen bei der Heimkehr also keiner Test- oder Quarantänepflicht. Nur für Flugreisende greift die generelle Forderung nach einem Test-, Impf- oder Genesungsnachweis, ob sie aus einem Risikogebiet einreisen oder nicht. Für die Einreise nach Italien wird ebenfalls ein maximal 48 Stunden alter, negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest verlangt. Genesene und vollständig Geimpfte unterliegen bei entsprechendem Nachweis keiner zusätzlichen Testpflicht.
 
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