Mecklenburg-Vorpommern: Urlaub an der Ostsee ohne Quarantäne oder Corona-Test

Der Ostsee-Urlaub im Herbst ist wieder möglich: Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Damit dürfen deutsche Touristen wieder ohne negatives Corona-Testergebnis in dem Bundesland übernachten, auch wenn sie aus einem inländischen Risikogebiet stammen. Auch eine Quarantäne ist nicht nötig.
Zwei Hotelbetriebe hatten das Gerichtsverfahren per Eilantrag in Gang gesetzt und gewonnen. Nach Ansicht des Greifswalder Gerichts konnte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichend begründen, weshalb für Touristen aus innerdeutschen Risikogebieten andere Regeln gelten sollen als für Berufspendler, Schüler und Studenten. Diese Personengruppen waren bereits zuvor vom Beherbergungsverbot ausgenommen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kann nicht angefochten werden.
 
Ein mehrtägiger Urlaub an der Ostsee ist damit gestattet, kurze Ausflüge jedoch nicht: Tagestouristen aus deutschen Risikogebieten dürfen weiterhin nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen. Auch für Urlauber aus Risikogebieten im Ausland bleibt das nordöstliche Bundesland vorerst tabu. Ursprünglich hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern geplant, die bisherige Pflichtquarantäne für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten ab dem 21. Oktober durch einen negativen Corona-Test zu ersetzen. Mit dem neuen Gerichtsurteil ist nun auch diese Einschränkung hinfällig.