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Corona-Quarantäne im Job: Keine Entschädigung mehr bei Verdienstausfall

München, 30.10.2020 | 10:24 | lvo

Die Bundesregierung hat neue Regelungen für Arbeitnehmer in der Corona-Krise beschlossen. Dies betrifft insbesondere Personen, die eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen haben und anschließend aufgrund einer Quarantäne nicht arbeiten dürfen. Diese erhalten keine finanzielle Entschädigung mehr.


Frau arbeitet im Homeoffice mit Laptop und Smartphone
Wer wegen einer Quarantäne nicht arbeiten kann, erhält künftig keine Entschädigung mehr.
Bislang erhielt jeder, der durch eine Quarantäne im Job ausfiel, eine Entschädigung. Dies ändert sich mit der neuen Regelung ab Dezember 2020. Betroffen sind Reisende, die ohne Notwendigkeit ein ausgewiesenes Risikogebiet besucht haben. In diesem Fall zählen jene Risikogebiete, die spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt als solche gekennzeichnet wurden. Die Regelung ist Teil des Dritten Gesetzentwurfs zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Der Bundesrat muss der Regelung zum Verdienstausfall zunächst noch zustimmen, dies gilt aber als sehr wahrscheinlich.

Weiterhin wurde festgelegt, dass die digitale Einreiseanmeldung umgesetzt werden soll. Damit wird eine Verbesserung der Nachverfolgung des Infektionsgeschehens erreicht. Zusätzlich erleichtert dies den zuständigen Behörden die Überprüfung von Quarantäneanordnungen nach Aufenthalten in Risikogebieten. Die digitale Einreiseanmeldung soll zusammen mit der neuen Quarantänepflicht ab dem 8. November in Kraft treten.

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