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Tunesien erweitert Quarantänepflicht auf Pauschalreisende

München, 10.11.2020 | 09:48 | soe

Tunesien weitet die bislang bereits geltende Quarantänepflicht für Individualreisende nun auch auf Pauschaltouristen aus. Demnach müssen sich seit dem 9. November alle Einreisenden in eine mindestens siebentägige Isolation begeben, die Urlauber allerdings im Hotel verbringen dürfen. Zusätzlich wird bei der Ankunft ein höchstens 120 Stunden alter, negativer Corona-Testbescheid gefordert.


Tunesien: Djerba Strand
In Tunesien gilt die Quarantänepflicht nun auch für Pauschaltouristen.
Der COVID-19-Test darf zudem frühestens 72 Stunden vor der Abreise in Deutschland durchgeführt worden sein. Die Quarantäne wird für mindestens sieben Tage angesetzt, dann kann ein weiterer PCR-Test vorgenommen werden. Fällt dieser negativ aus, kann die Isolationszeit beendet werden, ansonsten wird sie um weitere sieben Tage auf insgesamt 14 ausgedehnt. Als Quarantäne-Unterkünfte sind Wohnungen oder Hotels möglich. Ausgenommen von den neuen Regelungen sind nur Kinder unter zwölf Jahren.
 
Tunesien selbst gilt aus Sicht des Robert Koch-Instituts als Corona-Risikogebiet, es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Während die erste Infektionswelle im Frühjahr das nordafrikanische Land kaum traf, stiegen die Infektionszahlen zuletzt stark an. Im Kampf gegen die Pandemie hat das Land Ende Oktober eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr erlassen.

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