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EU und Großbritannien erkennen Corona-Zertifikate gegenseitig an

München, 29.10.2021 | 09:57 | cge

Wer künftig aus der Europäischen Union (EU) nach Großbritannien reisen möchte, profitiert von einigen Erleichterungen. Beide Staatengemeinschaften erkennen nun gegenseitig ihre Corona-Zertifikate an. Damit können Menschen aus der EU künftig eine Impfung, Genesung oder einen Test in Großbritannien nachweisen – und umgekehrt.


Rote Telefonzellen in Großbritannien
Die EU und Großbritannien erkennen ihre COVID-Zertifikate gegenseitig an.
Die EU-Kommission teilte den Beschluss am Donnerstag mit, er soll bereits heute in Kraft treten. Laut Aussage des EU-Kommissars Didier Reynders sei die EU offen für weitere Länder, die sich dem System anschließen möchten. Mit dem Staat Armenien wurde am Donnerstag ebenfalls eine ähnliche Vereinbarung zur Anerkennung verkündet.
 
COVID-Zertifikat der EU
 
Das COVID-Zertifikat ist kostenfrei in allen Mitgliedsstaaten erhältlich und gibt Aufschluss über eine Impfung gegen das Coronavirus, eine Genesung davon oder ein aktuelles Testergebnis. Mittels QR-Code werden diese Informationen bereitgestellt und sind vielerorts unter anderem nötig für den Zutritt zu Freizeitangeboten sowie für die Einreise in andere Länder. Angebunden sind neben den EU-Ländern beispielsweise auch die europäischen Nicht-EU-Staaten Island, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Auch Marokko, Panama und die Türkei sind an das digitale COVID-Zertifikatsystem der EU angeschlossen. Das EU-COVID-Zertifikat findet bereits in 45 Staaten auf vier Kontinenten Anwendung.
 
Einreise nach Großbritannien
 
Deutsche Einreisende nach Großbritannien werden nach geimpften und ungeimpften Personen unterschieden. Wer bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurde, muss zur Einreise eine Onlineanmeldung ausfüllen und innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft in Großbritannien einen COVID-19-Test durchführen. Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren. Für Nichtgeimpfte gelten strengere Regeln. Neben der obligatorischen Einreiseanmeldung muss sich diese Personengruppe sowohl einem Coronatest vor der Einreise, als auch zwei weiteren Tests während des Aufenthalts unterziehen. Der erste ist vor oder am zweiten Tag, der zweite Test ist am oder nach acht Tagen vorgesehen. Ungeimpfte müssen sich außerdem für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit der Freitestung am fünften Tag nach der Einreise.

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