Martinique hat seine Corona-Schutzmaßnahmen aktualisiert.
Die Behörden der französischen Karibikinsel Martinique haben die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus zum 8. November aktualisiert, wie die Präfektur der Insel bekanntgegeben hat. Die Ausgangssperre, welche ursprünglich täglich zwischen 19 und 5 Uhr in Kraft trat, wurde um eine Stunde verkürzt. Somit dürfen sich Personen nun bis 20 Uhr im Freien aufhalten. Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Restaurants dürfen jedoch bis 22 Uhr öffnen. Aus diesem Grund gestattet eine Ausnahmeregelung Menschen, die am Abend Sport treiben oder ein Restaurant besuchen wollen, den Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände bis 22 Uhr. Dafür müssen sie jedoch ein Zertifikat mit sich führen, das auf der Website der Präfektur zum Download bereit steht. Zudem sollen diese Personen einen Nachweis mit sich führen, der die geplante oder abgeschlossene Aktivität belegt. Ausreichend dafür sind zum Beispiel Mitgliedsbescheinigungen von Fitnessstudios sowie Reservierungsbestätigungen oder Quittungen vom Restaurantbesuch.
3G-Regelung in Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen
Nach wie vor kann die Ausgangssperre aus wichtigen Gründen umgangen werden, wenn beispielsweise ein familiärer Notfall vorliegt, Angehörige gepflegt werden müssen oder der Arbeitsweg in die Zeit der Sperrstunde fällt. In der Öffentlichkeit dürfen nach wie vor maximal sechs Menschen zusammenkommen, das gilt auch für Strände oder Parks. Restaurants, Freizeiteinrichtungen und Geschäfte sind dazu angehalten, ein Gesundheitszertifikat einzufordern und sich an die 3G-Regelung zu halten. Auf den weiteren Inseln der Französischen Antillen wurden indes keine Änderungen der Maßnahmen verkündet. Guadeloupe hält an der in der vergangenen Woche verkürzten Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 5 Uhr weiter fest, außerhalb dieser Zeit sind Zusammenkünfte im Freien jedoch ohne Einschränkungen möglich. Auf Saint-Barthélemy und Saint-Martin dürfen Personen ihre Wohnung zwischen 20 und 3 Uhr nicht verlassen und in der Öffentlichkeit ist der Alkoholkonsum ab 18 Uhr verboten. Zudem muss auf belebten Straßen ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
Einreisebedingungen auf den Französischen Antillen
Vollständig geimpfte Reisende dürfen Martinique und Guadeloupe nach Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests besuchen und sind lediglich dazu angehalten, sich an die lokal geltenden Maßnahmen zu halten. Wer nicht geimpft ist, muss neben einem negativen Test die Gründe für die Einreise schriftlich darlegen, zudem wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet. Wer nach Saint-Barthélemy oder Saint-Martin möchte, muss einen negativen PCR- oder Antigentest sowie einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. Außerdem ist zwingend eine Begründung für die Reise vorzulegen und eine siebentägige Selbstisolation ist für alle Einreisenden obligatorisch. Darüber hinaus müssen alle Personen, die nach Frankreich oder in ein französisches Überseegebiet reisen möchten, eine eidesstattliche Erklärung in Form eines Einreiseformulars ausfüllen. Darin sollen sie bestätigen, dass sie keine für COVID-19 typischen Symptome aufweisen oder direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Alle benötigten Dokumente stehen auf der Website des französischen Innenministeriums zum Download bereit. Für den Gesundheitspass empfehlen die Behörden die französische App TousAntiCovid.