Corona-Maßnahme: München verhängt Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

Maske statt Maß: München reagiert auf die ansteigenden Fallzahlen von Corona-Neuinfektionen mit einer neuen Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen. Die Regelung soll am 24. September in Kraft treten, falls die Infektionszahlen bis dahin auf dem jetzigen hohen Niveau bleiben. Nach der Absage des diesjährigen Oktoberfestes hat am 19. September die WirtshausWiesn als Ersatzveranstaltung begonnen.
Am Vormittag des 21. September hat ein Krisenstab der Stadt München die Ausweitung der Maskenpflicht auf festgelegte Plätze und Straßen im Zentrum der bayerischen Landeshauptstadt beschlossen. Voraussetzung ist, dass München am 24. September noch immer über dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen liegt, den es am letzten Wochenende überschritten hatte. Experten rechnen nicht mit einer raschen Erholung, sodass die Einführung der neuen Maskenpflicht in München sehr wahrscheinlich ist. 
 
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Maßnahme werden in München weitere Beschränkungen eingeführt. So sind ab dem 24. September nur noch Treffen von maximal fünf Personen erlaubt sowie von höchstens zwei Haushalten. Von der Regelung eingeschlossen sind sowohl private als auch öffentliche Räume, darunter auch die Gastronomie. Das heißt, dass auch Besucher der vom 19. September bis 4. Oktober andauernden WirthausWiesn in München sich daran halten müssen. An der Veranstaltung beteiligen sich 54 Gaststätten in der bayerischen Metropole, um Einheimischen und Gästen einen Ersatz für das in diesem Jahr ausfallende Oktoberfest zu bieten.