Nordrhein-Westfalen führt Testpflicht für Reiserückkehrer ein

Nordrhein-Westfalen setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf strengere Regeln für Reiserückkehrer. Wer sich in einem ausländischen Risikogebiet aufhält, muss ab dem 28. Dezember bei der Rückkehr in das Bundesland einen Corona-Test durchführen lassen. Die Regelung gilt jedoch nicht für Reisende, die aus einem deutschen Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen.
Mit der neuen Maßnahme wollen die Behörden des Bundeslandes verhindern, dass mehr Infektionen aus dem Ausland importiert werden. Der Beschluss zur Einführung der Testpflicht erging am 23. Dezember durch die nordrhein-westfälische Landesregierung. Demnach sind die Rückkehrer verpflichtet, sich entweder maximal 24 Stunden vor der Rückreise noch im Reiseland auf das Coronavirus testen zu lassen oder den Test binnen 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Deutschland nachzuholen. Nach offizieller Aussage genügt dafür auch ein Antigen-Schnelltest. Dieser soll auf eigene Kosten an den Flughäfen des Bundeslandes zur Verfügung stehen, eine entsprechende Vereinbarung mit den Airports sei getroffen worden. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass die Testpflicht angesichts der aktuellen Pandemielage zumutbar sei.
 
Testpflicht gilt auch bei anderen Verkehrsmitteln
 
Die Testpflicht gilt laut Beschluss nicht nur für Flugreisende, sondern auch auf allen anderen Transportwegen. So sollen sich Autofahrer und Bahnreisende von privaten Anbietern Schnelltests besorgen. Zeigt dieser Test ein positives Ergebnis, muss sich der Reisende umgehend in Isolation begeben. Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für Grenzpendler, Personen auf der Durchreise und Reiserückkehrer, die sich in einem innerdeutschen Risikogebiet aufgehalten haben. Die nordrhein-westfälische Landesregierung sicherte zu, den Reiseverkehr innerhalb Deutschlands weiterhin ohne Auflagen zu ermöglichen. Zunächst war durch die Behörden eine generelle Testpflicht für Einreisende aus dem Ausland angekündigt worden, diese wurde später jedoch nur für Risikogebiete gemäß der Einstufung des Robert Koch-Instituts festgeschrieben.