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Südkorea lockert Testpflicht nach Einreise

München, 01.06.2022 | 16:36 | sei

Südkorea hat die Testregeln für ausländische Einreisende gelockert. Künftig müssen sie sich nicht mehr sechs oder sieben Tage nach der Ankunft einem Antigen-Schnelltest unterziehen, nur die beiden Corona-Tests vor der Abreise und nach der Ankunft bleiben Pflicht. Für letzteren sind seit dem 1. Juni jedoch drei Tage Zeit, bislang musste er direkt am Flughafen vorgenommen werden.


Corona PCR Test Abstrich
Südkorea hat zum 1. Juni die Testpflichten bei der Einreise gelockert.
Seit dem 1. Juni sind statt der bislang drei Corona-Tests nur noch zwei nötig. Zunächst müssen Fluggäste vor der Abreise einen PCR-Test machen, der zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ kann auch ein höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest vorgelegt werden. Nach der Ankunft am koreanischen Airport war bisher für ausländische Staatsangehörige unmittelbar nach der Landung ein PCR-Test vorgeschrieben, der von nun an innerhalb von drei Tagen nachgeholt werden kann. Der Antigen-Schnelltest nach sechs bis sieben Tagen entfällt ab sofort, die Behörden sprechen lediglich noch eine Empfehlung für weitere Tests aus.
 
Keine Quarantäne mit Impfung
 
Ungeimpfte Reisende müssen sich für sieben Tage in Quarantäne begeben. Um diese zu umgehen, kann der Impfnachweis vorab auf die Plattform „Q-Code“ hochgeladen werden. Der dabei erzeugte QR-Code wird bei der Einreise vorgezeigt und befreit von der Isolationspflicht. Südkorea betrachtet Reisende als vollständig geimpft, wenn sie eine Booster-Impfung erhalten oder zwischen 14 und 180 Tagen vor der Einreise das Grundimpfschema abgeschlossen haben.
 
Maskenpflicht weiter aktiv
 
Südkorea setzt weiterhin auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlichen Innenbereichen, dazu zählen auch öffentliche Verkehrsmittel. Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 50 Teilnehmenden muss die Maske ebenso angelegt werden. Im Fall von Verstößen drohen die südkoreanischen Behörden mit Haft- oder Geldstrafen, auch Ausweisungen und Einreisesperren sind möglich.

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