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Baden-Württemberg: Hotelübernachtungen über Weihnachten erlaubt

München, 18.12.2020 | 10:18 | rpr

Das Weihnachtsfest rückt näher und damit auch die Frage vieler Familien, was an Weihnachten erlaubt ist. Trotz bundesweitem Lockdown hat das südliche Bundesland Baden-Württemberg nun Ausnahmeregelungen über die Weihnachtsfeiertage angekündigt. Demnach sind unter anderem Hotelübernachtungen aus familiären Anlässen erlaubt. 


Der Stromverbrauch an Weihnachten war dieses Jahr sehr niedrig.
Zwischen dem 24. und 27. Dezember sind Hotelübernachtungen aus familiären Anlässen in Baden-Württemberg gestattet.
Der Sprecher des Gesundheitsministeriums ließ am 17. Dezember laut Nachrichtenportal Fvw verkünden, dass die Erlaubnis von Hotelübernachtungen aus familiären Anlässen mit in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen wurde. Diese sind nun vom 24. bis einschließlich 27. Dezember gestattet, die Begründung dieser gelockerten Maßnahme wurde als „privater Härtefall“ ausgewiesen. Zu weiteren Härtefällen zählen Wohnungsbrände sowie liegen gebliebene Fahrzeuge aufgrund von Motorschäden. Noch vor wenigen Tagen äußerste sich Kanzlerin Angela Merkel kritisch gegenüber dieser Ausnahmeregelung. Weitere Lockerungen beziehen sich auf die Kontakt- und Ausgangsbeschränkung. Demnach dürfen zum Familienfest vier weitere Personen anderer Haushalte, unabhängig von der Anzahl des eigenen Haushalts, hinzukommen. 
 
So sieht es in anderen Bundesländern aus
 
Nach Beschluss des harten Lockdowns, der am 16. Dezember in Kraft getreten ist, haben viele Bundesländer ihre Lockerungen über Weihnachten zurückgezogen. So etwa Mecklenburg-Vorpommern. Hier hieß es ursprünglich, dass Kernfamilien zwischen dem 23. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 maximal drei Tage in Hotels übernachten dürfen. Auch in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern und Brandenburg bleiben die Hotels über Weihnachten geschlossen. Die Regelungen für Geschäftsreisende und besondere Härtefälle wie Trauerfeiern unterscheiden sich hierbei allerdings nochmal von Land zu Land. In Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind Übernachtungen für Verwandte über Weihnachten vom 24. bis zum 26. Dezember weiterhin möglich, auch Hamburg und Bremen wollen bei dieser Regelung mitziehen. Weitere Bundesländer wie das Saarland oder Rheinland-Pfalz haben sich noch nicht auf eine Regelung geeinigt. 

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