Bayern verschärft Corona-Regeln

In Bayern gilt seit heute in vielen Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel. Zu Hotels, Cafés und Restaurants haben nur noch vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und Genesene Zutritt, zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Für die Weihnachtsmärkte in Bayern soll es voraussichtlich Insellösungen für den Alkoholausschank geben.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fasste die neuen Maßnahmen im Interview mit dem Sender Bayern3 als „De facto-Lockdown für Ungeimpfte“ zusammen. Demnach soll die 2G-Regel, welche bislang beispielsweise von Bayerns Gastronomen bereits auf freiwilliger Basis angewendet werden konnte, nun nahezu in allen Bereichen verpflichtend werden. In Restaurants und Cafés sowie allen anderen 2G-Zonen herrscht zudem seit heute eine FFP2-Maskenpflicht, bisher durfte der Mund-Nase-Schutz dort weggelassen werden. Clubs und Diskotheken können weiterhin öffnen, das Tanzen ist jedoch unter der 2G-Regel nur mit Maske gestattet. Alternativ können die Betreiber den Zugang nach der strikteren 2G-Plus-Regel gestalten: Neben einem Impf- oder Genesungsnachweis muss dann von jedem Gast zusätzlich ein tagesaktueller Corona-Schnelltest vorgelegt werden. Dafür ist in diesem Fall das Feiern ohne Mund-Nase-Schutz erlaubt.
 
Keine Verschärfung im Handel und Nahverkehr
 
Frei zugänglich ohne Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat bleiben in Bayern der Einzelhandel sowie Busse und Bahnen. Auch Gotteshäuser unterliegen keinem 3G-Prinzip, jedoch herrschen für sie nun Kapazitätsbeschränkungen. Ihre Plätze dürfen nur noch unter Einhaltung eines Mindestabstands von eineinhalb Metern besetzt werden, dies gilt einschließlich geimpfter und genesener Besucherinnen und Besucher. Jedoch können Gottesdienste freiwillig mit einer 3G-Regelung durchgeführt werden, in diesem Fall gibt es keine Teilnehmerobergrenze.
 
Weihnachtsmärkte voraussichtlich mit 2G und Gastro-Inseln
 
Auch für die Weihnachtsmärkte stellte der Ministerpräsident eine Regelung in Aussicht, diese ist jedoch noch nicht in der am 16. November in Kraft tretenden Verordnung enthalten. Nach dem Willen von Markus Söder sollen die Märkte, darunter der berühmte Christkindlesmarkt in Nürnberg, nicht abgesagt werden, allerdings unter Einhaltung einer Maskenpflicht stattfinden. Zudem soll es für die Gastronomie und den Alkoholausschank abgetrennte Bereiche geben, die nur mit dem 2G-Prinzip betreten werden dürfen.