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Belgien: Corona-Einreiseverbot bis 18. April verlängert

München, 09.03.2021 | 09:30 | rpr

Bereits seit Januar 2021 gilt für nicht notwendige, touristische Reisen von und nach Belgien ein Ein- und Ausreiseverbot. Dieses soll nun nach einem Beschluss der belgischen Regierung erneut verlängert werden und bis mindestens 18. April 2021 andauern. Demnach sind touristische Reisen in Deutschlands westliches Nachbarland auch über die Osterferien nicht gestattet.


Brüssel_Innenstadt
Das Ein- und Ausreiseverbot von und nach Belgien soll bis zum 18. April 2021 verlängert werden.
Erst vergangenen Monat wurde bekannt, dass Belgien seine derzeit geltenden Reisebestimmungen bis zum 1. April verlängern möchte, nun soll das Ein- und Ausreiseverbot zwei weitere Wochen andauern. Ausnahmen bestehen weiterhin für notwendige Reisen – eingeschlossen werden unter anderem Grenzpendler und essentielle berufliche Reisen. Die Pflicht für das Ausfüllen einer sogenannten „ehrenwörtlichen Erklärung“ bleibt bestehen. Diese beinhaltet die Angabe des Reisezwecks und ist auf der Regierungsseite abrufbar.
 
Aktuelle Einreisebestimmungen
 
Zusätzlich zur „ehrenwörtlichen Erklärung“ müssen Reisende nach Belgien innerhalb von 48 Stunden vor Einreise das Passenger Locator Form ausfüllen. Da Deutschland aus belgischer Sicht als „rote Zone“ ausgewiesen ist, gilt zudem eine Corona-Testpflicht. Demnach muss bei der Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anschließend müssen sich Einreisende in eine mindestens sieben Tage lange Quarantäne begeben. Am siebten Tag erfolgt ein weiterer Corona-Test. Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, sind von der Test- sowie Quarantänepflicht befreit und müssen auch kein Passenger Locator Form ausfüllen.
 
Aktuelle Lage in Belgien
 
Bereits seit November letzten Jahres befindet sich Belgien in einem Lockdown, der mindestens bis zum 26. März 2021 in Kraft bleiben soll. Demzufolge bestehen landesweite Ausgangssperren: In der Hauptstadt Brüssel tritt diese zwischen 22 und 6 Uhr in Kraft, in den restlichen Teilen des Landes gilt sie von 0 bis 5 Uhr. Gastronomische Betriebe sind geschlossen, des Weiteren ist in Brüssel der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum untersagt.

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