Belgien: Lockerung der Corona-Maßnahmen ab 9. Juni

Mit Wirkung zum 9. Juni gelten in Belgien weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Nach Informationen des Internationalen Nachrichtenportals Garda dürfen Innenbereiche gastronomischer Betriebe wieder öffnen, auch sollen Veranstaltungen im Freien mit bis zu 400 Personen gestattet werden. Darüber hinaus wird ab Mittwoch der Beschluss in Kraft treten, dass ab 1. Juli der digitale grüne Nachweis zum Zweck einer erleichterten Einreise eingeführt werden soll.
Mit den landesweiten Lockerungen der Corona-Maßnahmen treten insbesondere für den Gastronomie- und Veranstaltungssektor Erleichterungen ein. Demnach darf ab 9. Juni die Innengastronomie wieder öffnen und zwischen 9 und 22 Uhr Gäste bewirten. Darüber hinaus wird die Sperrstunde für gastronomische Außenbereiche erweitert, welche ab Mittwoch bis spätestens 23:30 Uhr offenstehen dürfen. Bereits seit 8. Mai sind Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien und unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsauflagen mit bis zu 50 Personen gestattet, ab 9. Juni wird die maximale Teilnehmerzahl auf 400 erweitert. Bei Veranstaltungen in Innenbereichen dürfen ab dann bis zu 200 Personen zusammenfinden. Die Personenzahl bei Treffen in privaten Haushalten wird von zwei auf maximal vier Personen angehoben.
 
Einführung des digitalen grünen Nachweises
 
Neben einer Lockerung der landesweiten Corona-Maßnahmen wird in Belgien ab dem 1. Juli der digitale grüne Nachweis eingeführt, der Beschluss dafür soll ab 9. Juni in Kraft treten. Zudem ist ab dann Rückreisenden nach Belgien aus Ländern der grünen und orangen Liste eine Einreise ohne anschließende Quarantäne wieder gestattet. Darüber hinaus soll für Reisende aus Ländern der roten Liste, zu welcher Deutschland aktuell zählt, der digitale grüne Nachweis für die Einreise verpflichtend werden.

Aktuelle Einreisebestimmungen für Belgien
 
Die Einreise nach Belgien ist für Reisende aus Deutschland aktuell möglich. Da Deutschland aus belgischer Sicht als rote Zone ausgewiesen ist, besteht grundsätzlich eine Test- und Quarantänepflicht. Demzufolge müssen Einreisende ab sechs Jahren einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen. Nach Einreise besteht eine zehntägige Quarantänepflicht. Diese kann nach dem siebten Tag durch einen weiteren Corona-Test frühzeitig beendet werden. Ausnahmen für die Test- und Quarantänepflicht gelten lediglich für Grenzpendler, Transitreisende und Reisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und über Landweg per Bus, Bahn oder Auto einreisen. Aus deutscher Sicht wird Belgien derzeit vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft, analog dazu besteht vom Auswärtige Amt eine Reisewarnung.