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Belgien: Testpflicht sieben Tage nach Einreise ab 1. September

München, 01.09.2021 | 15:26 | soe

Belgien hat die Einreisebestimmungen für ungeimpfte Reisende aus Regionen verschärft, die aus Ländern und Regionen mit „roter“ Einstufung in das Land kommen. Seit dem 1. September müssen sie zusätzlich am siebten Tag nach der Einreise einen Corona-Test durchführen, wie aus den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes hervorgeht. Dies betrifft aktuell auch zahlreiche deutsche Städte und Regionen, darunter Berlin, Hamburg und Niederbayern.


Brüssel_Innenstadt
Belgien fordert von ungeimpften Reisenden aus "roten" Zonen nun einen weiteren Test sieben Tage nach der Einreise.
Belgien forderte bei der Einreise aus Ländern oder Gebieten der Kategorie „Rot“ bereits bisher die Vorlage eines Nachweises, der eine vollständige Impfung, eine innerhalb der letzten 180 Tage erfolgte Genesung oder einen negativen PCR-Test belegt. Die Probenentnahme für den Test darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest wird nach Informationen des Auswärtigen Amtes nicht anerkannt. Seit dem heutigen Mittwoch kommt für Personen ohne Impf- oder Genesungsnachweis nun noch eine weitere Auflage hinzu: Wer innerhalb der EU direkt aus einem roten Gebiet einreist oder wessen Herkunftsregion in den letzten 14 Tagen als solches eingestuft war, muss am siebten Tag nach dem Grenzübertritt einen weiteren Corona-Test vornehmen lassen. Eine Quarantänepflicht besteht jedoch nicht. Mit Stand zum 1. September gelten auf deutschem Boden Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold, Arnsberg, Saarland, Schleswig-Holstein, Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Bremen, Darmstadt, Gießen, Kassel, Koblenz, Trier sowie Rheinhessen-Pfalz aus belgischer Sicht als Gebiete der Roten Liste.
 
Das gilt für Einreisende aus den Zonen Grün und Orange
 
Reisende aus den als „grün“ und „orange“ eingestuften Zonen unterliegen weiterhin keiner Nachweis- beziehungsweise Testpflicht bei der Einreise, unabhängig von ihrem Impfstatus. Auch die neue Regelung des zusätzlichen Tests sieben Tage später greift für sie nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einreisenden keine COVID-19-Symptome aufweisen. Am 1. September stuft Belgien die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Braunschweig, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Städte und Regionen Hannover, Lüneburg, Weser-Ems, Dresden, Chemnitz und Leipzig in die Farbkategorie Orange ein.
 
Ausnahmen von der Testpflicht
 
Kinder unter zwölf Jahren, die aus roten Gebieten einreisen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Grenzpendler sowie für Einreisende, die mit dem Pkw, Zug oder Bus nach Belgien einreisen und weniger als 48 Stunden bleiben. Auch Personen mit Impf- oder Genesungsnachweis müssen sich weder vor der Einreise noch sieben Tage danach testen lassen. Verpflichtend für alle Ankommenden ist jedoch das Ausfüllen eines digitalen Passenger Locator Forms, dessen Nachweis bei der Einreise mitzuführen ist. Fehlt dieses, können bis zu 250 Euro Geldbuße fällig werden.

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