In Berlin wurde zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von 15 Kilometern beschlossen. Diese Maßnahme tritt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Kraft. Davon betroffen sind möglicherweise auch Flugreisen vom Hauptstadtairport Berlin Brandenburg. Nach Aussage des Berliner Finanzsenators Matthias Kollatz würde eine Flugreise weit über die Bewegungseinschränkung hinausreichen.
Die eingeschränkte Bewegungsfreiheit von 15 Kilometern in Berlin betrifft eventuell auch Flugreisen ab dem BER.
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit wurde am 12. Januar von der Berliner Landesregierung beschlossen und soll ab Samstag, dem 16. Januar, in Kraft treten. Der Bewegungsradius wurde wie in weiteren Teilen Deutschlands auf 15 Kilometer festgelegt, der ab der Stadtgrenze gezogen wird. Nach Aussage des Berliner Finanzsenators Matthias Kollatz am Abend des 12. Januar wären damit auch Flugreisen ohne triftigen Grund ab dem BER betroffen. In einem Bericht des RBB wird Kollatz dahingehend zitiert, dass er sich „keine Flugreise vorstellen kann, bei der man vier Kilometer aus der Stadt raus fährt zum Flughafen Willy Brandt und dann von dort elf Kilometer weit irgendwo hinfliegt.“ In dieser Interpretation würde die 15-Kilometer-Regel auch das Zielgebiet der Flugreise einschließen. In anderen Bundesländern wie Sachsen, wo der eingeschränkte Bewegungsradius schon länger gilt, wird die Vorgabe jedoch anders ausgelegt: Dort wird die Fahrt zum Flughafen zum Antritt einer gebuchten Reise sogar als triftiger Grund zum Verlassen des 15-Kilometer-Radius geduldet. Vor dem Inkrafttreten der neuen Regel in Berlin muss die dortig geltende Infektionsschutzverordnung entsprechend abgeändert werden. Bis zur Veröffentlichung der neuen Verordnung bleibt offen, ob sie tatsächlich ein Verbot von Flugreisen ab dem BER mit sich bringt. Zudem muss noch geklärt werden, ob dieses dann nur für die Einwohner Berlins gelten soll oder auch für die Bewohner anderer Bundesländer, welche ab dem BER reisen möchten.
Ausnahmen für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin lag am 12. Januar bei einem Wert von 199,9, also knapp unter dem Schwellenwert. Ab Eintreten der neuen Corona-Maßnahme darf der Bewegungsradius von 15 Kilometern nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen und Behördengänge. Eigentümer von Miet- oder Pachtgrundstücken dürfen den Radius ebenfalls verlassen, insofern es die Maßnahmen in den anderen Bundesländern zulassen. Verwandtschaftsbesuche, Tagestouren, sportliche Aktivitäten und Einkäufe sind für Einwohner Berlins außerhalb der 15 Kilometer verboten.
Mobilität soll in Berlin heruntergefahren werden
Der Berliner Senat erhofft sich mit dem Inkrafttreten dieser Regelung eine Verringerung der Kontakte. Da die Mobilität durch diese Maßnahme erheblich eingeschränkt wird, sind auch Bahnreisen und Tagesausflüge in beliebte Touristengebiete nicht möglich. Für die Einwohner Berlins fallen demnach Ausflüge in den Spreewald oder ins Oderbruch weg.