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Bettensteuer laut Bundesverfassungsgericht rechtens

München, 18.05.2022 | 10:09 | twi

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die sogenannte Bettensteuer gestern für zulässig erklärt. Die Abgabe sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richterinnen und Richter des Ersten Senats. Auch die bisher vorgenommene Unterscheidung zwischen touristischen und beruflichen Übernachtungen ist nicht länger notwendig.


Hotel Rezeption
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Bettensteuer für rechtens erklärt.
Im Vorfeld der Entscheidung hatten vier Hotels aus Bremen, Freiburg und Hamburg Verfassungsbeschwerde gegen die Bettensteuer eingelegt und sich damit bis zum höchsten deutschen Gericht geklagt. Dort kamen die Richterinnen und Richter jedoch zu dem Schluss, dass die Abgabe, die Städte und Gemeinden erheben können, rechtens sei. Zudem würde das Einziehen der Steuer keine übermäßige Belastung für Beherbergungsbetriebe darstellen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied ferner, dass eine Unterscheidung von touristischen und beruflichen Übernachtungen nicht länger nötig sei. So könnte die Bettensteuer in Zukunft auch auf Dienstreisen ausgeweitet werden. Im Jahr 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch festgehalten, dass eine solche Steuer nur für private Übernachtungen verfassungskonform sei.
 
Über die Bettensteuer
 
Zahlreiche Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren die sogenannte Bettensteuer für touristische Übernachtungen eingeführt. Diese ist unter anderem auch unter den Namen Citytax, Beherbergungssteuer, Kulturförderabgabe oder Übernachtungssteuer bekannt. Wie hoch die Abgabe ausfällt, unterscheidet sich je nach Stadt und Gemeinde. Mancherorts werden Pauschalbeträge pro Person und Nacht eingezogen, andernorts beträgt die Bettensteuer pro Tag meist um die fünf Prozent des Nettopreises einer Übernachtung. Eingeführt wurde die Abgabe erstmalig im Jahr 2005 in Weimar. Mit der Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 auf sieben Prozent im Jahr 2010 führten immer mehr Städte und Gemeinden eine Bettensteuer ein, um Verlusten durch die Steuerentlastung entgegenzuwirken.
 
Umstrittene Abgabe
 
Seit ihrer Einführung ist die Abgabe Gegenstand von Diskussionen. So sei nach Angaben des ADAC häufig nicht klar, ob die Steuer wirklich in den Tourismus vor Ort fließt, wie es bei Kurtaxen der Fremdenverkehrsabgabe der Fall ist. Kritisiert wird auch der Mehraufwand für die Betreiberinnen und Betreiber von Hotels. Das erkannte auch das Bundesverfassungsgericht an, für die Richterinnen und Richter ist dieser Aufwand jedoch Teil des Unternehmerseins. Laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA schade die Steuer vor allem kleinen und mittleren Hotels, die die Abgabe häufig aus der eigenen Tasche zahlen würden, um sie nicht an ihre Gäste weitergeben zu müssen. Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund ist die Bettensteuer hingegen gerechtfertigt. So würden die Übernachtungsgäste die Infrastruktur vor Ort nutzen, außerdem wären einige Städte und Gemeinden dazu gezwungen, „jede mögliche kommunale Steuer vor Ort zu erheben“. Vor der Corona-Pandemie spülte die Abgabe bundesweit zwischen 80 und 100 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen. Daher wird damit gerechnet, dass sich nach dem Urteil weitere Städte und Gemeinden dazu entscheiden werden, eine Bettensteuer einzuführen.

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