Bulgarien erweitert Testpflicht bei Einreise

In Bulgarien wurden mit Wirkung zum 23. November die Einreiseregularien verschärft. Wie es in einer Aktualisierung der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes heißt, greift ab sofort für eine quarantänefreie Einreise eine erweiterte PCR-Testpflicht. Der negative Testnachweis muss zusätzlich zum Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis bei Einreise vorgelegt werden.
Bislang war es Reisenden nach Bulgarien gestattet, mittels Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder negativen PCR- beziehungsweise Antigen-Testnachweises die zehntägige Pflichtquarantäne nach Einreise zu umgehen, nun wurden die Einreiseauflagen um einen weiteren Corona-Test erweitert. Demnach müssen alle Einreisenden seit dem 23. November neben der bisher geltenden Nachweispflicht einen zusätzlich maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorlegen. Ausgenommen von dieser Maßnahme bleiben weiterhin Kinder unter zwölf Jahren, gleiches gilt auch für Fahrerinnen und Fahrer im internationalen Personen- und Güterverkehr. EU-Staatsangehörige mit bulgarischem Aufenthaltstitel haben darüber hinaus die Möglichkeit, den PCR-Test bis maximal 24 Stunden nach Einreise nachzuholen, um die zehntägige Isolation frühzeitig zu beenden.

Aktuelle Corona-Lage in Bulgarien

Nach Angaben des European Centre for Disease Prevention and Control, kurz ECDC, verzeichnet der Balkanstaat am Schwarzen Meer seit Oktober dieses Jahres einen erneuten Anstieg der Corona-Infektionskurve. Wie es auf der Website des bulgarischen Gesundheitsministeriums heißt, wurden mit Stand zum 23. November 3.462 Neuinfektionen gemeldet. Bis vorerst 30. November dieses Jahres gilt in Bulgarien der epidemiologische Ausnahmezustand, welcher die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen im Land reguliert. Gastronomische Betriebe und Hotels dürfen demzufolge unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsauflagen öffnen; Bars, Kultur- und Sporteinrichtungen sind hingegen geschlossen.

Bulgarien derzeit Hochrisikogebiet

Da Bulgarien seitens des Robert Koch-Instituts seit dem 24. Oktober als Hochrisikogebiet ausgewiesen ist, unterliegen Reisende ab zwölf Jahren nach Deutschland verschärften Rückreisebestimmungen. Demzufolge gilt eine grundsätzliche Test- und Quarantänepflicht, ebenso ist eine digitale Einreiseanmeldung vor Rückkehr auszufüllen. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Isolation und Testung sind Reisende mit Impfzertifikat oder Genesungsnachweis. Wer nicht geimpft oder genesenen ist, kann sich mittels eines weiteren negativen Corona-Tests ab dem fünften Tag aus der Quarantäne frühzeitig freitesten.