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Bulgarien: Lockerung der Einreiseregeln für Deutsche

München, 01.02.2022 | 10:32 | twi

Die bulgarische Regierung hat zum 1. Februar die Einreiseregelungen angepasst. Für Einreisende aus Deutschland entfällt in diesem Rahmen der bisher erforderliche 2G-Plus-Nachweis und wird durch eine 3G-Regelung ersetzt. Darüber hinaus haben die Behörden die Länderklassifikation angepasst und eine neue Stufe für Risikogebiete hinzugefügt.


Sofia Alexander-Newski-Kathedrale
Wer aus Deutschland nach Bulgarien einreisen möchte, benötigt einen 3G-Nachweis.
Die roten Zonen, die bisher die Gebiete mit den höchsten Inzidenzen umfassten, wurden noch einmal unterteilt. So umfassen rote Zonen ab dem 1. Februar alle Länder mit einer 14-Tage-Inzidenz zwischen 500 und 5.000. Die neue Klassifikation der dunkelroten Zonen bildet unterdessen alle Länder mit einer Inzidenz von über 5.000 oder mit unzureichenden Informationen über die Infektionslage ab. Wer aus Ländern, die als rot eingestuft werden, nach Bulgarien einreisen möchte, muss einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen, eine Genesung von oder einen Negativtest auf COVID-19 in Form des Corona-Zertifikats der Europäischen Union vorlegen. Als Test wird ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test akzeptiert. Einreisende ohne die erforderlichen Nachweise müssen sich für zehn Tage selbst isolieren. Da Deutschland zu den roten Gebieten gezählt wird, entfällt durch die neue Regelung die 2G-Plus-Nachweispflicht. Kinder unter 12 Jahren müssen über keine Nachweise verfügen.

Corona in Bulgarien

In Bulgarien gilt bis mindestens zum 31. März der coronabedingte Ausnahmezustand. Das bedeutet, dass Öffnungszeiten und Zutrittsbeschränkungen von öffentlichen Einrichtungen sowie von Geschäften und der Gastronomie kurzfristig angepasst werden können. Derzeit gilt die 3G-Regel in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Restaurants, Bars, Einkaufszentren, Fitnessstudios und Kinos. Großveranstaltungen sind momentan verboten und private Zusammenkünfte auf 15 Personen im Inneren und 30 Personen unter freiem Himmel beschränkt. In allen Innenräumen sowie in Außenbereichen, in denen der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde am 1. Februar mit 880 angegeben, 27,6 Prozent der Bevölkerung sind mindestens einmal gegen COVID-19 geimpft. 

2G Plus für Einreise aus dunkelroten Gebieten

Bei der Einreise aus dunkelroten Gebieten wird nach wie vor ein 2G-Plus-Nachweis verlangt. Dafür muss das Corona-Zertifikat der EU vorgelegt werden, das als Impf- oder Genesungsnachweis dient. Zusätzlich ist ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test durchzuführen. Wer nicht beide Nachweise vorlegen kann, darf zwar einreisen, muss sich aber in eine zehntägige Quarantäne begeben. Derzeit gelten unter anderem die Schweiz, Frankreich, Dänemark, Belgien, Portugal, Slowenien und Israel als dunkelrote Zonen. 

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