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Corona: Baden-Württemberg verschärft Quarantäne für Einreisende

München, 26.02.2021 | 13:57 | soe

Das Bundesland Baden-Württemberg hat im Alleingang eine deutliche Verschärfung der Quarantäneregeln für Einreisende aus Corona-Hochrisikogebieten beschlossen. Zum einen wurde die Isolationszeit für bestimme Einreisen verlängert, zum anderen das Freitesten nach fünf Tagen erschwert. Auch für von Corona Genesene gelten nun strengere Regeln.


Der Landtag in Baden-Württemberg: In diesem Bundesland nehmen Verbraucher die höchsten Kredite auf. Foto: gettyimages/Yven Dienst/EyeEm
Baden-Württemberg hat schärfere Quarantäne-Regeln für Einreisende aus Corona-Hochrisikogebieten eingeführt.
Grund für die Einführung der strengeren Regeln ist die Sorge der baden-württembergischen Landesregierung vor den sich verstärkt verbreitenden Mutationsvarianten des Coronavirus. Dabei steht die britische Mutation B1.1.7 im Fokus. Einreisende aus Mutations-Gebieten müssen aus diesem Grund künftig für 14 Tage in Quarantäne anstatt wie bislang für zehn Tage. Zudem ist es nach einer Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet nicht mehr möglich, die Isolation durch einen negativen Corona-Test vorzeitig zu beenden. Auch wer aus einem Hochinzidenzgebiet nach Baden-Württemberg kommt, kann sich nicht mehr auf diese Weise freitesten lassen.
 
Auch verschärfte Regeln für Genesene
 
Darüber hinaus kommen auch auf diejenigen neue Bestimmungen zu, die bereits an Corona erkrankt und wieder genesen sind. Bislang mussten sie sich bis zu sechs Monate nach der Genesung nicht in Quarantäne begeben, von nun an sind es nur noch drei Monate. Auch in diesem Fall sind die Corona-Mutationen und noch nicht abschätzbare Auswirkungen der Grund.
 
Lockerungen dank Schnelltests
 
Parallel zu den verschärften Quarantäneregeln plant Baden-Württemberg jedoch auch Lockerungen im öffentlichen Leben. Das Staatsministerium hat in Vorbereitung auf die nächste Beratungskonferenz von Bund und Ländern am 3. März ein Impulspapier verfasst, das in absehbarer Zeit die Öffnung von Geschäften, Museen und Restaurants anregt. Als Basis für die Sicherheit sollen massenhaft verfügbare Schnell- und Selbsttests auf das Coronavirus dienen: Nur wer einen negativen Corona-Test vorweisen kann, soll die genannten Einrichtungen betreten dürfen.

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