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Neue Einreiseverordnung: Keine Quarantäne mehr nach Urlaub in Risikogebiet

München, 12.05.2021 | 15:43 | soe

Die Bundesregierung hat eine neue Corona-Einreiseverordnung beschlossen. Mit der aktualisierten Regelung wird das Reisen für Deutsche ab dem 13. Mai wieder wesentlich vereinfacht, auch Vorteile für Geimpfte und Genesene wurden berücksichtigt. Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 12. Mai in einer Pressekonferenz bekanntgab, kann die Quarantäne bei der Einreise aus normalen Risikogebieten künftig umgangen werden.


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Mit der neuen Einreiseverordnung können Einreisende aus Risikogebieten die Quarantäne umgehen.
Die neue Corona-Einreiseverordnung tritt am 13. Mai in Kraft und löst damit die alte Verordnungsversion ab, welche mit dem 12. Mai ausläuft. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Option auf eine Rückkehr nach Deutschland aus Corona-Risikogebieten, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen. Wer aus einem so eingestuften Staat einreist, kann das negative Ergebnis eines maximal 48 Stunden alten Antigentests oder eines höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests vorlegen und damit die zehntägige Isolation umgehen. Wer gegen das Coronavirus geimpft oder von ihm genesen ist, benötigt nicht einmal den negativen Test.
 
Weiter Quarantäne bei Einreise aus Hochrisikogebieten
 
Vorsicht ist jedoch bei Einreisen aus Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten angesagt: Einreisende aus diesen Risikogebieten mit Sonderstatus müssen nach wie vor direkt nach der Ankunft in Deutschland in Quarantäne. Hat sich die Person in den letzten zehn Tagen in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten, ist das Freitesten nach fünf Tagen möglich; bei Aufenthalt in einem Mutationsgebiet beträgt die Quarantäne 14 Tage ohne Verkürzungsmöglichkeit. Außerdem müssen auch Genesene und Geimpfte bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Nach wie vor Pflicht bleibt für alle Einreisenden aus Risiko- und Hochrisikogebieten die digitale Einreiseanmeldung. Auch die Testpflicht für Flugreisende aus dem Ausland – egal ob aus einem Risikogebiet kommend oder nicht – bleibt bestehen, eine Ausnahme wird dabei für vollständig Geimpfte gemacht.
 
Familienurlaub erleichtert
 
Gute Nachrichten gibt es in der neuen Verordnung für reisende Familien. So dürfen geimpfte Eltern mit ihren ungeimpften Kindern einreisen. Da die Zulassung von Corona-Impfstoffen für Unter-18-Jährige gerade erst anläuft, erleichtert das vielen Familien die Reiseplanung. Wird als Einreisevoraussetzung ein Impfnachweis erbracht, so muss dieser jedoch eine Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff beweisen. Momentan fallen die Produkte von Moderna, Biontech/Pfizer, Astrazeneca sowie Johnson & Johnson unter diese Kategorie.

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