Corona-Tests ab 11. Oktober nicht mehr kostenlos

Bund und Länder haben sich auf die Abschaffung kostenfreier Corona-Schnelltests zum 11. Oktober verständigt. Wie die Tagesschau berichtet, werden die bislang für jedermann gratis erhältlichen Bürgertests dann nur noch Personen zur Verfügung stehen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Mit dem Beschluss soll die Impfbereitschaft in der Bevölkerung wieder angeregt werden, die zuletzt eine sinkende Tendenz zeigte.
Lediglich für Schwangere sowie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren soll es ab dem 11. Oktober weiterhin möglich sein, sich gratis auf das Coronavirus testen zu lassen. Alle anderen Personen müssen die Kosten für einen Schnelltest dann selbst tragen, falls sie beispielsweise für den Antritt einer Auslandsreise oder die Teilnahme an einer Großveranstaltung einen solchen benötigen. Da in den meisten Fällen inzwischen ein Impf- oder Genesungsnachweis als alternative Zugangsberechtigung anerkannt wird, trifft die Maßnahme vorrangig Ungeimpfte.
 
Impfbereitschaft soll wieder steigen
 
Mit dem neuen Beschluss will die Bundesregierung nicht zuletzt die sinkende Impfbereitschaft in der Bevölkerung wieder ankurbeln. Da inzwischen jedem Bürger ein Impfangebot unterbreitet werden kann, sei die dauerhafte Kostenübernahme der Schnelltests durch den Steuerzahler nicht mehr angezeigt. Kritik an dem Beschluss wird unter anderem von Sozialverbänden und aus der FDP laut. Die Befürchtungen reichen vom Ausschluss einkommensschwacher Schichten aus dem gesellschaftlichen Leben bis zur steigenden Gefahr unerkannter Infektionen, da auch Geimpfte und Genesene das Virus weiterhin in sich tragen und verbreiten können.
 
Auswirkungen für Urlauber
 
Ungeimpfte und nicht genesene Personen müssten ab Mitte Oktober bei den meisten Auslandsreisen ein zusätzliches Budget für Corona-Tests einplanen, die derzeit von vielen Urlaubsländern als Einreisevoraussetzung verlangt werden. Je nach weiterer Entwicklung der Inzidenzwerte in Deutschland kann sich die neue Regelung jedoch auch auf den Urlaub im Inland auswirken. In mehreren Bundesländern sehen die Corona-Verordnungen bei steigenden Infektionszahlen das Vorlegen eines Impf- oder Genesungsausweises beziehungsweise eines aktuellen, negativen Corona-Tests für den Zugang zu Hotels, Restaurants oder Museen vor. Aktuell beraten Bund und Länder noch darüber, ob diese Regelung noch im August ausgeweitet werden und dann generell in ganz Deutschland greifen soll.