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Curaçao: Einreise ohne Testpflicht für Geimpfte

München, 01.11.2021 | 09:52 | cge

Geimpfte Reisende nach Curaçao können ihren Impfstatus ab sofort mit dem digitalen COVID-Zertifikat der Europäischen Union (EU) nachweisen. Infolgedessen entfallen für diese Personengruppe die Testpflichten. Die Erleichterung gilt für alle Reisenden aus Ländern mit geringem Risiko, darunter aktuell Deutschland.


Curacao © Susan Oehler
Geimpfte Reisende können ohne Tests nach Curaçao einreisen. © CHECK24/Oehler
Wer künftig nach Curaçao einreisen möchte und bereits seit zwei Wochen einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus besitzt, kann dies nun mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU nachweisen. Damit entfällt für Geimpfte die Pflicht zur Durchführung eines Corona-PCR-Tests vor der Abreise sowie eines Antigentests am dritten Tag nach Ankunft auf der Karibikinsel. Der durch die CovPass-App generierte QR-Code des digitalen COVID-Zertifikats muss vor der Abreise online hochgeladen werden.
 
Einreise nach Curaçao ohne digitales COVID-Zertifikat
 
Einreisende nach Curaçao ohne digitales COVID-Zertifikat der EU müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, welcher maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, oder einen Antigentest, der höchstens 24 Stunden alt ist. Das Ergebnis muss vorab online hinterlegt werden. Weiterhin sind diese Reisenden verpflichtet, am dritten Tag auf Curaçao in einem Labor einen Antigentest vornehmen zu lassen.
 
Weitere Einreisebedingungen für Curaçao
 
Alle Einreisenden nach Curaçao haben ihre Daten vorab in das digitale Einreiseformular einzutragen. Innerhalb von 48 Stunden vor Abflug muss zudem die Passenger Locator Card (PLC) online ausgefüllt werden. Reisende sind verpflichtet, einen Beleg darüber in gedruckter oder digitaler Form mitzuführen. Die ABC-Insel Curaçao wird vom deutschen Robert Koch-Institut derzeit als Hochrisikogebiet gewertet. Bei der Rückkehr nach Deutschland müssen Reisende die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese kann durch den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus oder die Bescheinigung einer Genesung umgangen werden. 

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