Dänemark: Keine Quarantäne für Reisende aus Deutschland

Dänemark hat seine Einreisebestimmungen für Reisende mit Wohnsitz in Deutschland gelockert. Wie aus Informationen des Auswärtigen Amtes hervorgeht, entfällt seit dem 5. Juni die Quarantänepflicht für die Einreise in Deutschlands nördliches Nachbarland. Die Corona-Testpflicht bleibt allerdings weiterhin bestehen.
Im Zuge einer Corona-Risikobewertung ordnet Dänemark andere Länder in einer wöchentlichen Aktualisierung in die Kategorien Rot, Orange und Gelb ein. Mit Wirkung zum vergangenen Samstag, 16 Uhr, wurden nun weitere Bestimmungen für die Einreise gelockert. Da Deutschland nun aus dänischer Sicht der Kategorie Gelb zugeordnet wird, entfällt die verpflichtende Quarantäne nach Einreise. Selbiges gilt auch für Reisende aus Österreich und den Schweizer Kantonen Zug und Tessin.
 
Corona-Testpflicht bleibt weiterhin bestehen
 
Trotz einer Aufhebung der häuslichen Quarantänepflicht nach Einreise bleibt die Corona-Testpflicht weiterhin bestehen. Demzufolge müssen Reisende aus Deutschland vor Einreise einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, binnen 24 Stunden nach Einreise erfolgt ein weiterer Test. Bereits Anfang Mai lockerte Dänemark die Bestimmungen für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und Genesene: Sofern Einreisende mit Impf- oder Genesungsnachweis aus EU-Ländern aus einem Land einreisen, welches nicht der Kategorie Rot zugeordnet wird, entfällt die Test- wie auch Quarantänepflicht. Voraussetzung für Geimpfte ist, dass es sich bei dem Impfstoff um eines von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenes Vakzin handelt. Darüber hinaus muss die letzte Impfdosis mehr als zwei Wochen und maximal 180 Tage vor Einreise erfolgt sein.
 
Dänemark weiterhin Risikogebiet
 
Aus deutscher Sicht wird Dänemark, mit Ausnahme der Färöer und Grönland, vom Robert Koch-Institut aktuell als Risikogebiet eingestuft. Demzufolge wird seitens des Auswärtigen Amtes weiterhin vor Reisen nach in das nördliche Nachbarland gewarnt. Dennoch entfällt auch für Rückreisende nach Deutschland die Quarantänepflicht, sofern sie einen negativen Corona-Test, einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können.