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Urlaub in Dänemark ab sofort wieder möglich

München, 25.05.2021 | 10:57 | lvo

Einem Urlaub in Dänemark steht nun nichts mehr im Weg: Das Nachbarland im Norden hat seine Grenzen ein Stück weiter geöffnet. Bereits seit dem 22. Mai sind touristische Einreisen aus Deutschland wieder gestattet. Als Risikogebiet mit entsprechender Reisewarnung gilt das Land jedoch weiterhin.


Dänemark: Nordjütland Jammerbucht
Dänemark hat die Einreisebestimmungen für deutsche Urlauber gelockert.
Dänemark stuft Länder und Regionen nach einer differenzierten Risikobewertung als „gelb“, „orange“ und „rot“ ein. Diese Kategorisierung wird künftig wöchentlich aktualisiert. Nach der jüngsten Einschätzung gilt Deutschland als „orange“, die Grenzregion Schleswig-Holstein wird sogar mit der niedrigsten Stufe „gelb“ belegt. Urlauber mit Wohnsitz in als gelb und orange eingestuften Gebieten dürfen wieder ohne Angabe eines besonderen Grundes nach Dänemark einreisen. Dies war zuvor nicht gestattet und touristische Reisen galten nicht als triftiger Grund.

Einreisebestimmungen für Dänemark

Weiterhin bestehen bleibt die Pflicht zur Vorlage eines höchstens 48 Stunden alten, negativen Corona-Testergebnisses bei der Einreise, egal, ob auf dem Land-, See- oder Luftweg. Zulässig dafür sind sowohl PCR- als auch Antigentests. Bei Flugreisen zählen die 48 Stunden vor dem Zeitpunkt des Boardings. Des Weiteren können Genesene auch einen positiven Test vorlegen, der zwischen 14 und 180 Tagen vor Abflug durchgeführt wurde. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Weitere Regelungen und Quarantäne beim Urlaub in Dänemark

Spätestens 24 Stunden nach der Einreise müssen sich alle Einreisenden zusätzlich einem weiteren COVID-19-Test unterziehen. Für alle Einreisenden verpflichtend ist außerdem eine zehntägige Quarantäne, die in Selbstisolation abzuhalten ist. Frühestens vier Tage nach der Ankunft in Dänemark besteht die Möglichkeit, diese durch einen negativen PCR-Test zu verkürzen. Diese Bestimmungen gelten jeweils für Reisende ab 15 Jahren. Von den Regelungen ausgenommen sind Geimpfte, die einen entsprechenden Nachweis erbringen können, sowie Grenzpendler und Bewohner Schleswig-Holsteins. Für Letztere entfällt die Quarantänepflicht vollständig, bei der Einreise ist ein höchstens 72 Stunden altes Negativ-Testergebnis vorzuweisen.

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