Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Corona: Dänemark verschärft Einreisebestimmungen für Grenzbewohner

München, 16.02.2021 | 08:32 | sei

Dänemark schränkt mit Wirkung zum 17. Februar die Ausnahmeregelung bei der Einreise für Bewohner der Grenzgebiete ein. Personen aus Schleswig-Holstein sowie Südschweden müssen ab dann auch mit triftigem Reisegrund einen negativen Corona-Test, der höchstens 72 Stunden alt ist, nachweisen. Davon sind auch Berufspendler betroffen.


Dänemark_Dünen
Dänemark verschärft zum 17. Februar die Einreiseregeln für Grenzbewohner aus Schleswig-Holstein und Südschweden.
Bisher forderte Dänemark von den Einwohnern der Grenzregionen zu den Nachbarländern lediglich einen höchstens sieben Tage alten negativen Corona-Test, wenn sie einen triftigen Grund zum Grenzübertritt hatten. Diese Frist verkürzt sich nun auf weniger als die Hälfte, wodurch sich Grenzpendler mit Wohn- oder Arbeitssitz im Nachbarland deutlich häufiger testen lassen müssen. Ohne wichtige Begründung darf der Test nach wie vor maximal 24 Stunden vor der Einreise – bei Flugreisen vor dem Boarding – vorgenommen worden sein. Anerkannt werden in beiden Fällen sowohl Antigen- als auch PCR-Tests.
 
Touristische Einreise nach Dänemark untersagt
 
Personen, die weder einen festen Wohnsitz in Dänemark haben noch in den Grenzgebieten wohnen, dürfen weiterhin nur mit wichtigem Grund in das Land einreisen. Ein touristischer Aufenthalt zählt ausdrücklich nicht dazu, selbst wenn ein eigenes Ferienhaus oder Boot in Dänemark besessen wird. Liegt ein triftiger Einreisegrund vor, muss zusätzlich zum höchstens 24 Stunden alten Corona-Test auch eine zehntägige häusliche Quarantäne absolviert werden. Nach frühestens vier Tagen ist es möglich, die Isolation durch einen weiteren negativ ausfallenden Test zu verkürzen. Darüber hinaus müssen sich alle Einreisenden ab 15 Jahren binnen 24 Stunden nach dem Grenzübertritt einem Corona-Test unterziehen, Flugreisende noch vor dem Verlassen des Flughafens. Ohne Quarantäneverkürzung fallen also mindestens zwei Tests an.
 
Corona in Dänemark
 
Dänemark gilt weiterhin als stark von der Corona-Pandemie betroffen. Seit dem 8. November wird es vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft, die Regionen Grönland, Färöer Inseln und Midtjylland sind davon ausgenommen. Seit Ende Dezember 2020 sinken die Infektionszahlen in Dänemark jedoch stetig. Der Grund für die nun verschärften Einreisebedingungen liegt in der Sorge vor den Corona-Mutationen.

Weitere Nachrichten über Reisen

palme_sturm
24.07.2024

Philippinen: Taifun Gaemi sorgt für Verwüstungen

Taifun Gaemi hat auf den Philippinen mit Starkregen und Überschwemmungen für schwere Schäden gesorgt. Nun nimmt er Kurs auf Taiwan und China.
Strand Sonnenschirme Liegen
23.07.2024

Palma de Mallorca: Liegen am Strand per App reservieren

Am Strand von Palma de Mallorca soll das Reservieren von Sonnenliegen bald per App möglich sein. Die Stadt plant die Einführung einer entsprechenden Anwendung im nächsten Jahr.
Kroatien: Dubrovnik
22.07.2024

Hitzewelle in Kroatien: Rekord-Temperaturen an Land und im Meer

Kroatien leidet unter einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. In der Adria wurde der Rekord der höchsten Wassertemperatur gebrochen.
Italien: Venedig Rialto
16.07.2024

Venedig erhöht Eintrittsgebühr ab 2025

Venedig hat den Test einer Eintrittsgebühr für Tagestouristinnen und -touristen erfolgreich beendet. Damit ist der Weg frei für ein dauerhaftes Eintrittsgeld, das zudem höher ausfallen soll als bislang.
Zwei Hände greifen nach einem 100 Euro Geldschein
16.07.2024

FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

Nach der FTI-Insolvenz mussten mehrere Hunderttausend Pauschalreisen storniert werden. Die Rückerstattung der dafür geleisteten Zahlungen durch den DRSF soll nun bald starten.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.